CK • Washington. Eine denkenswerte Entscheidung kommt aus dem Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika in Washington in Sachen
James Eric Moore v. United States, Az. 07-10689. Sie erging als vom anwaltlich unvertretenen Straftäter selbst initiierte und zudem als erste der neuen Amtsperiode.
Ein Richter glaubte, bei der Strafzumessung kein Ermessen ausüben zu dürfen. Das stehe dem Gesetzgeber zu, der allein ein unfaires Strafmaß abschaffen könne. Der
Supreme Court hatte jedoch ein Ermessen entdeckt, das das Bundesberufungsgericht jedoch nicht bestätigt hatte.
Mit seiner kurz, doch leicht nachvollziehbar begründeten Entscheidung wies das Gericht am 14. Oktober 2008 den
Court of Appeals, den Fall dem Unterrichter am
United States District Court zum erneuten Nachdenken vorzulegen.