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Mittwoch, den 15. Okt. 2008

US-Wahlen erschwert

 
.   Als wenn die US-Wahlen nicht kompliziert genug wären, kommen neue Erschwernisse hinzu. Jeder Staat darf eigene Regeln erfinden. Virginia hat gerade Accessoires mit Wahlslogans am Wahltag verboten: Sie dürfen nicht in Wahllokalen getragen werden. Manche rechnen auch T-Shirts dazu.

Werden Wähler gezwungen, im Unterhemd ihre Stimme abzugeben? Vor zahlreichen Gerichten laufen Verfahren zur Feststellung der Verfassungsvereinbarkeit lokaler Wahlbestimmungen. Die ACLU hat eine Klage gegen das Gesetz von Virginia angekündigt.

Um dem Schutz von Wahlplakaten im Vorgarten zu gewährleisten und ihrem Diebstahl vorzubeugen, installieren viele Bürger Lichter und Kameras.



Richter dürfen selbst denken

 
.   Eine denkenswerte Entscheidung kommt aus dem Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika in Washington in Sachen James Eric Moore v. United States, Az. 07-10689. Sie erging als vom anwaltlich unvertretenen Straftäter selbst initiierte und zudem als erste der neuen Amtsperiode.

Ein Richter glaubte, bei der Strafzumessung kein Ermessen ausüben zu dürfen. Das stehe dem Gesetzgeber zu, der allein ein unfaires Strafmaß abschaffen könne. Der Supreme Court hatte jedoch ein Ermessen entdeckt, das das Bundesberufungsgericht jedoch nicht bestätigt hatte.

Mit seiner kurz, doch leicht nachvollziehbar begründeten Entscheidung wies das Gericht am 14. Oktober 2008 den Court of Appeals, den Fall dem Unterrichter am United States District Court zum erneuten Nachdenken vorzulegen.











CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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