CK • Washington. In
SEC v. Justin Ficken, Az. 07-2532, wird der selten in US-Urteilen sichtbare subjektive Tatbestand ausführlich erörtert. Objektiv, subjektiv - hier werden die Tatbestandsmerkmale kaum strikt getrennt.
Welche
Jury könnte sie schon auseinander halten? Das zugrunde liegende Delikt ist ein Betrug im von der
Securities and Exchange Commission regulierten Kapitalmarktverkehr, an dem der Beklagte zur Gewinnmaximierung mit vorgetäuschten Identitäten teilnahm.
Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks bestätigte am 20. Oktober 2008, dass Ficken mit Kollegen 170 Identitäten als Fondshandelsteilnehmer für fünf echte Kunden benutzte. Der Beklagte hatte den Täuschungsvorsatz erfolglos bestritten.