Klägerfreundliche Foren
JW - Washington. Zum sechsten Mal gab die American Tort Reform Foundation im Dezember 2007 ihren Judicial Hellholes Report heraus. Mit möglichen Strategien zur Vermeidung der als Hellholes bezeichneten klägerfreundlichen Foren in den USA beschäftigt sich der im September 2008 im Journal of the Dispute Resolution Section of the International Bar Association erschienene Bericht The So-Called Judicial Hellholes in US Jurisdicion and Possible Means to Avoid Them von Stephan Wilske und Todd Fox.
Die ATRF nennt Orte in den USA, welche gemeinhin als klägerfreundlich bekannt sind. Dort werden den Klägern in Zivilverfahren hohe Summen zugesprochen. Die Orte kennzeichnen sich durch viele Verfahren vor ihren Gerichten, die keinen Bezug zum Forum aufweisen. Zu den gefährlichen Regionen gehören beispielsweise Südflorida, die Golfküste und einige Kreise in Illinois und Nevada.
Die Verfasser zeigen im Bericht insbesondere ausländischen Unternehmen auf, wie sie die Hellholes umgehen können. Sie diskutieren vertragliche Aspekte wie Schieds- und Gerichtsstandsvereinbarungen und den Ausschluss von Geschworenenverfahren. Der Beitrag erstreckt sich auch auf prozessuale Aspekte wie Zuständigkeitsfragen, die Verweisung zum Bundesgericht sowie die Abweisung der Klage nach dem Forum Non Conveniens-Grundsatz.[US-Recht, Schadensersatz, Gerichte, Jury]
Die ATRF nennt Orte in den USA, welche gemeinhin als klägerfreundlich bekannt sind. Dort werden den Klägern in Zivilverfahren hohe Summen zugesprochen. Die Orte kennzeichnen sich durch viele Verfahren vor ihren Gerichten, die keinen Bezug zum Forum aufweisen. Zu den gefährlichen Regionen gehören beispielsweise Südflorida, die Golfküste und einige Kreise in Illinois und Nevada.
Die Verfasser zeigen im Bericht insbesondere ausländischen Unternehmen auf, wie sie die Hellholes umgehen können. Sie diskutieren vertragliche Aspekte wie Schieds- und Gerichtsstandsvereinbarungen und den Ausschluss von Geschworenenverfahren. Der Beitrag erstreckt sich auch auf prozessuale Aspekte wie Zuständigkeitsfragen, die Verweisung zum Bundesgericht sowie die Abweisung der Klage nach dem Forum Non Conveniens-Grundsatz.