Der im Bundesanzeiger veröffentlichte Entwurf Amendments to the Spiny Lobster Fishery Management Plans for the Caribbean and Gulf of Mexico and South Atlantic schürt das schlechte Gewissen - und zwar auch für die Karibik, den Golf und den Südatlantik.
Der Verordnungsentwurf vom 29. August 2008 wird wie immer nach dem Administrative Procedure Act dem amerikanischen Volk zur Stellungnahme vorgelegt, die bis zum 15. Dezember 2008 bei der National Oceanic and Atmospheric Administration einzureichen ist.
Vielleicht meldet sich gewissensberuhigend eine Stimme aus dem Volk, die Island als neutrale Alternative für Vertragsverhandlungen zwischen den USA und Deutschland anregt. Noch haben sich keine Mandanten für diesen Plan erwärmt.
Die ATRF nennt Orte in den USA, welche gemeinhin als klägerfreundlich bekannt sind. Dort werden den Klägern in Zivilverfahren hohe Summen zugesprochen. Die Orte kennzeichnen sich durch viele Verfahren vor ihren Gerichten, die keinen Bezug zum Forum aufweisen. Zu den gefährlichen Regionen gehören beispielsweise Südflorida, die Golfküste und einige Kreise in Illinois und Nevada.
Die Verfasser zeigen im Bericht insbesondere ausländischen Unternehmen auf, wie sie die Hellholes umgehen können. Sie diskutieren vertragliche Aspekte wie Schieds- und Gerichtsstandsvereinbarungen und den Ausschluss von Geschworenenverfahren. Der Beitrag erstreckt sich auch auf prozessuale Aspekte wie Zuständigkeitsfragen, die Verweisung zum Bundesgericht sowie die Abweisung der Klage nach dem Forum Non Conveniens-Grundsatz.
Für die behauptete bisherige Verletzung von Verfasser- und Verlagsrechten zahlt Google als Settlement in Sachen The Authors Guild, Inc., et al. v. Google Inc., Az. 05 CV 8136 (SDNY), $125 Millionen, die über die Webseite des Verfahrenstreuhänders verteilt werden. Der Vergleich regelt auch die zukünftige Nutzung digitalisierter Bücher und wird daher von Universitäten befürwortet.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.