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Donnerstag, den 30. Okt. 2008

Urteile für den Bund  

Das mit landesweiten Sonderzuständigkeiten ausgestattete Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, United States Court of Appeals for the Federal Circuit, entschied heute diese Fälle:
  1. Depuy Mitek, Inc. v. Arthrex, Inc.
  2. In Re Alonso
  3. Callahan v. Peake
  4. In Re Bilski
Das Gericht am Weißen Haus besitzt sachliche Sonderzuständigkeiten, beispielsweise im Patent- und Außenhandelsrecht, und ist bei der örtlichen Zuständigkeit auf keinen Bezirk beschränkt.


Donnerstag, den 30. Okt. 2008

Donnerstag, den 30. Okt. 2008

Verhandlungen mit Hummer  

.   Wer zu Vertragsver­handlungen nach Bermuda reist, kommt um das Hummeressen kaum herum. Mit einem schlechten Gewissen lässt sich die Hummerver­weigerung jedoch rechtfertigen.

Der im Bundesanzeiger veröffent­lichte Entwurf Amendments to the Spiny Lobster Fishery Management Plans for the Caribbean and Gulf of Mexico and South Atlantic schürt das schlechte Gewissen - und zwar auch für die Karibik, den Golf und den Südatlantik.

Der Verordnungsentwurf vom 29. August 2008 wird wie immer nach dem Admini­strative Procedure Act dem amerika­nischen Volk zur Stellung­nahme vorgelegt, die bis zum 15. Dezember 2008 bei der National Oceanic and Atmospheric Administration einzureichen ist.

Vielleicht meldet sich gewissens­beruhigend eine Stimme aus dem Volk, die Island als neutrale Alternative für Vertrags­verhandlungen zwischen den USA und Deutschland anregt. Noch haben sich keine Mandanten für diesen Plan erwärmt. [Vertrag, Contract, US-Recht, Verordnung]


Donnerstag, den 30. Okt. 2008

Klägerfreundliche Foren  

JW - Washington.   Zum sechsten Mal gab die American Tort Reform Foundation im Dezember 2007 ihren Judicial Hellholes Report heraus. Mit möglichen Strategien zur Vermeidung der als Hellholes bezeichneten kläger­freundlichen Foren in den USA beschäftigt sich der im September 2008 im Journal of the Dispute Resolution Section of the International Bar Association erschienene Bericht The So-Called Judicial Hellholes in US Jurisdicion and Possible Means to Avoid Them von Stephan Wilske und Todd Fox.

Die ATRF nennt Orte in den USA, welche gemeinhin als kläger­freundlich bekannt sind. Dort werden den Klägern in Zivilverfahren hohe Summen zugesprochen. Die Orte kennzeichnen sich durch viele Verfahren vor ihren Gerichten, die keinen Bezug zum Forum aufweisen. Zu den gefährlichen Regionen gehören beispiels­weise Südflorida, die Golfküste und einige Kreise in Illinois und Nevada.

Die Verfasser zeigen im Bericht insbesondere ausländischen Unternehmen auf, wie sie die Hellholes umgehen können. Sie diskutieren vertragliche Aspekte wie Schieds- und Gerichtsstandsvereinbarungen und den Ausschluss von Geschworenen­verfahren. Der Beitrag erstreckt sich auch auf prozessuale Aspekte wie Zuständig­keitsfragen, die Verweisung zum Bundesgericht sowie die Abweisung der Klage nach dem Forum Non Conveniens-Grundsatz. [US-Recht, Schadensersatz, Gerichte, Jury]


Donnerstag, den 30. Okt. 2008

Google-Vergleich mit Autoren  

.   Der Google-Vergleich mit der Vereinigung der Autoren im Streit über die digitale Verwertung von Büchern ist nun veröffentlicht. Der Entwurf des Verteilungsvorhabens für die Vergleichszahlung liegt als PDF vor.

Für die behauptete bisherige Verletzung von Verfasser- und Verlags­rechten zahlt Google als Settlement in Sachen The Authors Guild, Inc., et al. v. Google Inc., Az. 05 CV 8136 (SDNY), $125 Millionen, die über die Webseite des Verfahrenstreuhänders verteilt werden. Der Vergleich regelt auch die zukünftige Nutzung digitalisierter Bücher und wird daher von Universitäten befürwortet. [Urheberrecht, US-Recht]







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.