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Donnerstag, den 30. Okt. 2008

Bank legt U-Bahn still

 
.   Die Finanzkrise stoppt die U-Bahn. In Washington beantragt diese eine einstweilige Verfügung gegen eine belgische Bank, deren Finanzierung der U-Bahn über AIG gesichert war. Da AIG darnieder liegt, verlangt die Bank ihr Geld.

Anderen öffentlichen Einrichtungen in den USA geht es vergleichbar, der Badeanstalt wie dem Klärwerk. Die steuerbegünstigte Lease-Back-Finanzierung der Anstalten ist dem Schatzamt in Washington ein Dorn im Auge. Das mag ein Grund für seine mangelnde Bereitschaft sein, mit Geldern aus dem TARP-Rettungstopf auszuhelfen.

Heute gewährte Richterin Collyer vom erstinstanzlichen Bundesgericht den Antrag auf eine Injunction gegen die KBC Gruppe und setzte einen Verhandlungstermin auf den 12. November 2008 an. Noch fährt die Metro.[Injunction, US-Recht]



Urteile für den Bund

 
Das mit landesweiten Sonderzuständigkeiten ausgestattete Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, United States Court of Appeals for the Federal Circuit, entschied heute diese Fälle:
  1. Depuy Mitek, Inc. v. Arthrex, Inc.
  2. In Re Alonso
  3. Callahan v. Peake
  4. In Re Bilski
Das Gericht am Weißen Haus besitzt sachliche Sonderzuständigkeiten, beispielsweise im Patent- und Außenhandelsrecht, und ist bei der örtlichen Zuständigkeit auf keinen Bezirk beschränkt.




Verhandlungen mit Hummer

 
.   Wer zu Vertragsver­handlungen nach Bermuda reist, kommt um das Hummeressen kaum herum. Mit einem schlechten Gewissen lässt sich die Hummerver­weigerung jedoch rechtfertigen.

Der im Bundesanzeiger veröffent­lichte Entwurf Amendments to the Spiny Lobster Fishery Management Plans for the Caribbean and Gulf of Mexico and South Atlantic schürt das schlechte Gewissen - und zwar auch für die Karibik, den Golf und den Südatlantik.

Der Verordnungsentwurf vom 29. August 2008 wird wie immer nach dem Admini­strative Procedure Act dem amerika­nischen Volk zur Stellung­nahme vorgelegt, die bis zum 15. Dezember 2008 bei der National Oceanic and Atmospheric Administration einzureichen ist.

Vielleicht meldet sich gewissens­beruhigend eine Stimme aus dem Volk, die Island als neutrale Alternative für Vertrags­verhandlungen zwischen den USA und Deutschland anregt. Noch haben sich keine Mandanten für diesen Plan erwärmt. [Vertrag, Contract, US-Recht, Verordnung]







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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