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Mittwoch, den 05. Nov. 2008

Urteile im Südosten

 
Das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks mit den Staaten Florida, Georgia und Alabama zeigt heute diese Entscheidungen auf seiner Webseite:
  1. Hamed Mohammed v. U.S. Attorney General: 07-11605 PDF
  2. Raymond Houston v. Gay N. Williams: 08-10288 PDF
  3. Kenny A. v. Sonny Perdue: 06-15514ORD PDF




Gesetz zur Gleichbehandlung

 
AK - Washington.   Die Gewährung gleichen Zugangs behinderter Menschen zum amerikanischen Arbeitsmarkt wird durch ein im Januar 2009 in Kraft tretendes Gesetz deutlich gestärkt. Der neue Americans with Disabilities Act Amendments Act ergänzt den schon 1990 vom amerikanischen Kongress verabschiedeten Americans with Disabilities Act. Erklärtes Ziel des Gesetzes war ein umfassender Schutz behinderter Personen vor Diskriminierung bei Einstellungsverfahren. Arbeitgeber müssen bei der Einstellung von Personal der Möglichkeit der Einrichtung behindertengerechter Arbeitsplätze ausreichend Rechung tragen.

Der oberste Bundesgerichtshof in Washington verwässerte in den letzen 18 Jahren die Reichweite des Gesetzes durch mehrere Urteile erheblich. Der Supreme Court legte den Terminus Behinderung sehr eng aus, was viele Arbeitnehmer mit erheblichen Einschränkungen gar nicht erst erfasste. Die entscheidende Frage bei Rechtsstreitigkeiten aufgrund des ADA war daher, ob die Einschränkung des Arbeitnehmers überhaupt vom Gesetz erfasst wurde.

Der neue ADAAA tritt dieser Rechtsprechung entgegen und verlangt ein weites Verständnis des Begriffes Behinderung. Damit verlagert sich der Schwerpunkt bei Klagen aus dem Gesetz auf die Frage, ob der Arbeitgeber die Voraussetzungen für eine Einstellung auch der behinderten Bewerber im Auswahlverfahren geschaffen bzw. sie angemessen in Betracht gezogen hat. Im Zweifelsfalle muss der Arbeitgeber das ausreichend dokumentieren können. Klagen sind damit zukünftig für den Arbeitgeber mit einem größeren Risiko verbunden.

Die Änderungen durch den ADAAA werden insbesondere dort deutlich spürbar sein, wo das grundsätzlich vorrangige einzelstaatliche Arbeitsrecht einen geringeren Schutz gewährt. In Staaten wie Kalifornien hingegen, dessen einzelstaatliches Recht schon zuvor weiter reichte als der ADA, sind die Auwirkungen für Arbeitgeber wahrscheinlich weniger gravierend. Insgesamt erwarten Arbeitgeber jedoch einen Anstieg von Klagen nach Inkrafttretetn des ADAAA. Sie sollten daher stets dokumentieren, dass sie den gesetzlichen Vorgaben im Einstellungsverfahren ausreichend Rechung tragen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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