- Hamed Mohammed v. U.S. Attorney General: 07-11605 PDF
- Raymond Houston v. Gay N. Williams: 08-10288 PDF
- Kenny A. v. Sonny Perdue: 06-15514ORD PDF
Der oberste Bundesgerichtshof in Washington verwässerte in den letzen 18 Jahren die Reichweite des Gesetzes durch mehrere Urteile erheblich. Der Supreme Court legte den Terminus Behinderung sehr eng aus, was viele Arbeitnehmer mit erheblichen Einschränkungen gar nicht erst erfasste. Die entscheidende Frage bei Rechtsstreitigkeiten aufgrund des ADA war daher, ob die Einschränkung des Arbeitnehmers überhaupt vom Gesetz erfasst wurde.
Der neue ADAAA tritt dieser Rechtsprechung entgegen und verlangt ein weites Verständnis des Begriffes Behinderung. Damit verlagert sich der Schwerpunkt bei Klagen aus dem Gesetz auf die Frage, ob der Arbeitgeber die Voraussetzungen für eine Einstellung auch der behinderten Bewerber im Auswahlverfahren geschaffen bzw. sie angemessen in Betracht gezogen hat. Im Zweifelsfalle muss der Arbeitgeber das ausreichend dokumentieren können. Klagen sind damit zukünftig für den Arbeitgeber mit einem größeren Risiko verbunden.
Die Änderungen durch den ADAAA werden insbesondere dort deutlich spürbar sein, wo das grundsätzlich vorrangige einzelstaatliche Arbeitsrecht einen geringeren Schutz gewährt. In Staaten wie Kalifornien hingegen, dessen einzelstaatliches Recht schon zuvor weiter reichte als der ADA, sind die Auwirkungen für Arbeitgeber wahrscheinlich weniger gravierend. Insgesamt erwarten Arbeitgeber jedoch einen Anstieg von Klagen nach Inkrafttretetn des ADAAA. Sie sollten daher stets dokumentieren, dass sie den gesetzlichen Vorgaben im Einstellungsverfahren ausreichend Rechung tragen.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.