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Samstag, den 08. Nov. 2008

Studienaufenthalte in Kuba

 
JW - Washington.   In Sachen Emergency Coalition to Defend Educational Travel, et al. v. United States Department of the Treasury, et al., Az. 07-5317, bestätigte das Bundesberufungsgericht in Washington, DC am 4. November 2008 die seit 2004 verschärften Voraussetzungen für akademische Studienreisen nach Kuba.

Nach dem Trading with the Enemy Act dürfen Amerikaner akademische Studienreisen nach Kuba nur dann unternehmen, wenn sie eine Genehmigung des dem Finanzministerium, United States Department of the Treasury, untergliedertem Office of Foreign Assets Control, besitzen. Im Jahre 2003 rief Präsident Bush einen Ausschuss ein, der feststellte, dass einige Universitäten das gegen Kuba verhängte Embargo umgehen, indem sie die erteilten Studiengenehmigungen für Tourismusaufenthalte zweckentfremden.

Der Untersuchungsbericht animierte das Schatzamt zu strengeren Voraussetzungen für die Genehmigungen. Ein Studienaufenthalt muss nun zumindest ein akademisches Semester von nicht weniger als zehn Wochen umfassen, teilnehmen kann nur ein eingeschriebener Student und ein Vollzeit beschäftigter, authorisierter Lehrkörper muss an der Studienfahrt teilnehmen.

In seiner Entscheidung bestätigte das Bundesberufungsgericht diese strengen Genehmigungsvoraussetzungen. Die Zuständigkeit des Gerichtes lag vor, da ein Hochschulprofessor aktivlegitimiert war und damit die Zuständigkeit insgesamt begründete. Der Professor wollte im Jahr 2005 einen akademischen Austausch veranstalten und rügte, dass die Bestimmungen seine akademische Freiheit beeinträchtigen. In der Sache war die Klage nicht erfolgreich. Das Gericht entschied, dass die Bestimmungen verhältnismäßig sind und nicht die verfassungsrechtlich garantierten Rechte auf akademische Freiheit und Freizügigkeit verletzen.

Der OFSA-Experte Wayne Rusch bestätigt das Urteil und führt ergänzend aus, dass Präsident Bush die Komission kurz vor dem Wahlkampf 2004 ins Leben rief und daher der Verdacht nahe liegt, dass er dies tat, um Wähler unter den Kuba-Amerikanern in Florida zu gewinnen. Man dürfe nun mit dem Ende mancher Restriktionen rechnen.




Richter rotieren

 
.   In allen Instanzen der Bundesgerichtsbarkeit der USA - und ähnlich auch in der einzelstaatlichen Gerichtsbarkeit der über 50 Rechtsordungen in den Vereinigten Staaten - sind die Richter für alles zuständig. Eine Spezialisierung in Zivil-, Straf-, Arbeits-, Steuer- oder Sozialgerichtsbarkeit gibt es nicht.

Das in Washington beim Weißen Haus liegende Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks, United States Court of Appeals for the Federal Circuit mit seinen Sonderzuständigkeiten im Patent- und Außenhandelsrecht ist eine der wenigen Ausnahmen und zugleich nicht auf einen geographischen Bezirk beschränkt.

Um Richtern der erstinstanzlichen Bundesgerichte und anderer Bundesberufungsgerichte einen Einblick in die Tätigkeit des Sondergerichts zu gewähren sowie dessen Richter zu entlasten und den Erfahrungsaustausch für alle Seiten fruchtbar zu gestalten, unterhält des Gericht ein Besuchsprogramm. Visiting Judges anderer Gerichte werden in die Arbeit des Sondergerichts einbezogen. Eine Übersicht verrät weitere Einzelheiten.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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