Nach dem in Sachen Guillermo Arriaga v. CitiCapital Commercial Corp., Az. F052419, maßgeblichen Recht Kaliforniens greift dieser Grundsatz aus der verschuldungsunabhängigen strict Liability. Doch erfasst er nicht die Finanzwelt, entschied das fünfte Berufungsgericht des Staates am 3. November 2008.
Ganz im Gegensatz zu Deutschland ist es in Amerika üblich mit Schecks, versehen mit Indossaments, auch große Beträge im Geschäftsverkehr zu begleichen. Jeder Amerikaner ist mit dem Indossament vertraut, da er auch sein Gehalt per Scheck erhält und zur Bank bringt, wo er ihn indossiert.
Durch den handschriftlichen Übertragungsvermerk gehen Rechte und Eigentum aus dem Papier von dem Übertragenden - Indossant - auf den neuen Inhaber - Indossator - über. Diese Rechte erhält grundsätzlich derjenige, der sich durch das Indossament ausweisen kann.
Für die Praxis ist dies vor allem bei Wechseln von großer Bedeutung, da der Indossant grundsätzlich und verschuldensunabhängig haftet. Damit ist der Indossant immer möglicher Rückgriffsschuldner. Vor dieser weiten Haftung und der Gefahr, auf dem Weg zur Bank den Scheck zu verlieren, war der Hinweis des Ausbilders, dass die Schecks meist nach den Bankzeiten in speziell gesicherten LKWs durch das Land transportiert werden, gut nachvollziehbar.
Auch die Einführung des Schecks 2000 ist aus der Prespektive des Giralverkehrs nicht so beeindruckend wie der US-Kongress ihn ansieht. Mit dem Scheck 2000 können Banken und Federal Reserve mit eingescannten Schecks arbeiten. Einfache Überweisungen für jedermann gibt es immer noch nicht. Weiterhin werden Schecks hin- und hergereicht.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.