Das Collegium im fünften Bundesberufungsgericht stellt der Öffentlichkeit am 10. September 2008 alle Untersuchungsberichte zur Verfügung und verhängt Sanktionen, die dem Bundesrichter das Leben schwer machen. Ihm werden keine Fälle zugeteilt, und er verliert das Recht auf einen Stab.
Für alles weitere ist der Kongress im Rahmen eines Impeachment-Amtsenthebungsverfahrens zuständig. Meineide und Betrug sollten für das Verfahren ausreichen.