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Mittwoch, den 12. Nov. 2008

Stabsentzug für Bundesrichter

 
.   Was können die Kollegen einem straffälligen Richter schon antun, der auf Lebenszeit bestellt ist? Einfallsreich ist das Gremium im Fall In re: Complaint of Judicial Misconduct against United States District Judge G. Thomas Porteous, Jr. under the Judicial Conduct and Disablity Act of 1980, Az. 07-05-351-0085.

Das Collegium im fünften Bundesberufungsgericht stellt der Öffentlichkeit am 10. September 2008 alle Untersuchungsberichte zur Verfügung und verhängt Sanktionen, die dem Bundesrichter das Leben schwer machen. Ihm werden keine Fälle zugeteilt, und er verliert das Recht auf einen Stab.

Für alles weitere ist der Kongress im Rahmen eines Impeachment-Amtsenthebungsverfahrens zuständig. Meineide und Betrug sollten für das Verfahren ausreichen.



Urteile für den Bund

 
Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. Rancher v. Peake
  2. The Mathworks, Inc. v. Comsol Ab.
  3. Hooker v. U.S.
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.



Navy siegt im Pazifik

 
.   Wale und andere Tiere im Pazifik leiden unter Sonarübungen der United States Navy. Eine einstweilige Verfügung zur Eindämmung der Übungen sollte die Tiere schützen.

Vor dem Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten gewinnt am 12. November 2008 die Marine im Fall Winter v. Natural Resources Defense Council, Inc., Az. 07-1239. Das Gericht stellt fest, dass das Untergericht das Recht der Injunctions falsch verstanden hat, als es auf die möglichen Schäden abstellte, während nur die wahrscheinlichen Schäden maßgeblich sind.

Selbst wenn das Untergericht den richtigen Maßstab angesetzt hätte, wäre die einstweilige Unterlassungsverfügung rechtsfehlerhaft, wie der Supreme Court in der Hauptstadt Washington auf 52 Seiten ausführt.








CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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