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Sonntag, den 16. Nov. 2008

Rot ist Rot

 
.   Bei grün wird gebremst, bei rot Gas gegeben. Für Verkehrsrechtler muss Washington eine Qual sein. Zum Glück gibt es solche Juristen in der Hauptstadt der USA nicht.

Wo die Verkehrsregeln alle paar Meilen anders lauten, und Einheitliches nahezu unbekannt ist, kann sich auch kein Verkehrsrechtsverständnis bilden. Über einen Fachanwalt für Verkehrsrecht würde man hier nur lachen. An jeder Staats-, Kreis- und Dorfgrenze gibt es andere Vorstellungen vom Recht und den Fahrgepflogenheiten. Da wundert es auch nicht, wenn man an der roten Ampel steht und öfter von hinten angefahren wird.

Wird der Unfall vom Beamten des Uniformed Secret Service aufgenommen, erhält die Schuldige auch keinen Strafzettel. Da jede Partei die eigenen Kosten der Rechtsverfolgung trägt, ist auch verständlich, dass kaum jemand beim Unfall einen Rechtsanwalt konsultiert. Der US-Anwalt wiederum kann mit dem Hinweis auf diesen Umstand der Verkehrsunfallabwicklung aus dem Wege gehen. [Verkehrsrecht, Strafzettel, US-Recht, US-Anwalt, Fachanwalt]



Schiedsrichter ignoriert Recht

 
.   Die Missachtung geltenden Rechts berechtigt zur Aufhebung eines Schiedsspruchs. in Coffee Beanery Ltd. et al. v. WW, LLC et al., Az. 07-1830, entdeckt das Bundesberufungsgericht des sechsten Bundesbezirks der USA am 14. November 2008 einen manifest Disregard of the Law in der Feststellung des Schiedsgericht, dass die Verheimlichung einer Vorstrafe das Franchise-Gesetz von Maryland nicht verletzt, obwohl diese Verheimlichung eine Verletzung darstellt. Es ordnet deshalb das Vacatur an.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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