Wie der Waiver auf den bereits anhängigen Prozess mit Ansprüchen aus unerlaubter Handlung, Torts, wirkt, erörtert das Bundesberufungsgericht des sechsten Bundesbezirks nach dem Vertragsrecht des Staates Ohio in Sachen Chavtz Seals v. General Motors Corporation, Az. 07-4415 am 17. November 2008.
Wie der Waiver auf den bereits anhängigen Prozess mit Ansprüchen aus unerlaubter Handlung, Torts, wirkt, erörtert das Bundesberufungsgericht des sechsten Bundesbezirks nach dem Vertragsrecht des Staates Ohio in Sachen Chavtz Seals v. General Motors Corporation, Az. 07-4415 am 17. November 2008.
Doch verblieb angesichts der fehlerhaften Ermessensausübung der Polizei gerade am Anfang des Films, der nun zur Oscar-Wertung in den USA eintrifft, der Eindruck, dass der Film die Brutalität der Polizei höher schraubte als sie war und an die der US-Polizei zur Vietnam-Kriegszeit erinnerte, was seinerzeit gerade nicht zutraf.
Wenn der Film als Zeitzeugnis realistisch sein sollte, wie Aust dem Publikum erklärte, wäre eine Zeugenvorbereitung auf das amerikanische Forum wie im US-Prozess üblich begrüßenswert. Fachbegriffe wie Detention, Transcript und Due Process sollten ihm auf der Zunge liegen und dem US-Publikum nicht verwirrend auf Deutsch vorgelegt werden.
Sonst findet der Jurist bei der ansonsten gelungenen Premiere die Bestätigung der Erkenntnis, dass unvorbereitete deutsche Zeugen in Amerika einen fatal falschen Eindruck hinterlassen. Glücklicherweise nahmen die Zuschauer angesichts des mangelnden Vokabulars Abstand von Fragen, die sich zur Rechtsstaatlichkeit aus amerikanischer und rechtsvergleichender Laiensicht aufdrängten.
Da der Film nun in Oscar-Nähe gerät, werden solche Fragen jedoch drängender und nicht auf die Weinrunde nach dem Gedankenaustausch verschoben. Der Zeuge muss das Rechtsverständnis des amerikanischen Fragenstellers verstehen, um die deutsche Rechtsordnung, die neben der RAF auf der Anklagebank des Films sitzt, gerecht vermitteln zu können. Anderenfalls glaubt der hiesige Zuschauer, der Terror der RAF sei abgeschlossen, der beobachtete Terror des Staates dauere an - und amerikanische Vorurteile gegen die deutsche Rechtsordnung werden vertieft.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.