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Montag, den 24. Nov. 2008

Euro-Zustände in den USA  

.   Amerikanische Sitten verfallen. Diese Woche wird es besonders deutlich. Auch Kanzleien sind vom Thanksgiving-Fieber befallen. Vor gar nicht allzu langer Zeit wurde am Freitag nach dem hohen Familienfeiertag überall gearbeitet, und kaum jemand nahm sich den Brückentag frei.

Dann kamen die billigen Flugpreise, die die Familien auf die Schnelle zusammenführten, dann die hohen Flugpreise, deretwegen die Reise schon ein paar Tage länger dauern sollte und schließlich die Flughafenkrise. Man kann ja nicht am Tag davor oder danach, oder am Wochenende davor oder danach fliegen - die Flughäfen sind überfüllt.

Und die Koffer gehen verloren! Das ganze Land ist folglich in dieser Woche unterwegs, und amerikanische Rechtsanwaltskanzleien - von anderen Institutionen ganz zu schweigen - weisen Lücken wie sonst im ganzen Jahr nicht auf.

Das Beschimpfen oder genüssliche Belächeln europäischer Urlaubsmanieren verliert an Witz und Berechtigung.


Montag, den 24. Nov. 2008

Montag, den 24. Nov. 2008

Montag, den 24. Nov. 2008

Montag, den 24. Nov. 2008

Vatikan-Urteil im 6. US-Bezirk  

.   Mit einem Urteil im Verfahren gegen den Vatikan eröffnet heute das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks den Reigen der Urteilsverkündungen in den USA in dieser Woche. Die Frage der Staatenimmunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act im Prozess gegen den Holy See beschäftigt meist das Bundesberufungsgericht in Washington, DC, doch versuchen Kläger gern ihr Glück in anderen Bezirken, wo die FSIA-Rechtsprechung weniger intensiv entwickelt wird:
  1. Smith v. Jefferson Cnty
  2. USA v. Presley
  3. O'Bryan v. Holy See
  4. O'Bryan v. Holy See
  5. USA v. Robinson
  6. Molina-Crespo v. US Merit System
  7. Stuart Brinley v. LPP Mortgage, Ltd


      There are no new NFP Opinions at this time.
Dieses Verzeichnis enthält nicht die als unpublished Opinion bezeichneten Fälle.


Montag, den 24. Nov. 2008

Montag, den 24. Nov. 2008

Grenzen des Kündigungsrechts  

.   Hire and Fire oder Employment at Will erklärte das Oberst­gericht von Indiana als das Recht der Arbeits­vertrags­parteien, ihren Vertrag mit einem good reason, bad reason, or no reason at all beenden zu dürfen; Meyers v. Meyers, 861 N.E.2d 704, 706 (Ind. 2007).

Ausgehend von diesem Grundsatz entschied das Bundes­berufungs­gericht des siebten Bezirks der USA in Sachen Donald A. Bregin v. v. Liquidebt Systems, inc. et al., Az. 08-1390, die Ausnahmen zur Regel, wenn der gekündigte Arbeitnehmer behauptet, die Kündigung sei als Vergeltung für sein Aufdecken unrechtmäßiger Buchhaltungs­vorgänge unwirksam oder er sei als Whistleblower geschützt.

Obwohl das Urteil vom 19. November 2008 von einem Bundes­gericht stammt, darf es nicht als für die gesamten USA geltend missver­standen werden. Nicht alle Staaten erlauben at Will-Vertragsver­hältnisse und verzichten auf Kündigungs­gründe.

Andere sehen einen gesetz­lichen Schutz für die Aufdeckung mit Miss­ständen vor. So mancher Manager eines deutschen US-Tochterunternehmens musste seinen Hut nehmen, weil er einfach von Hire and Fire ausging und vermeidbaren Schaden auslöste. [Arbeitsrecht, At Will, Whistleblower, US-Recht, Vertragsrecht]







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.