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Dienstag, den 25. Nov. 2008

Recht auf Nicht-Ermordet-Werden

 
.   Genießt der Bürger ein Recht, nicht ermordet zu werden? Der Gefangene durfte Parkplätze reinigen und ermordete bei dieser Gelegenheit mehrere Leute. Steht ihren Nachkommen ein Anspruch gegen den Kreis zu, in dessen Obhut sich der Mörder befand, weil der Sheriff ihn nach einer Beschwerde nicht wieder einsperrte?

Der Staat kann sich nicht um alles kümmern, also gibt es keinen Schadensersatz, entscheidet mit einer gut verständlichen Begründung Richter Posner vom Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA am 24. November 2008 in Sachen Christine Sandage et al. v. Board of Commissioners of Vanderburgh County et al., Az. 08-1540.[US-Recht, Schadensersatz, Mord, Sheriff ]




Urteil aus makabrer Welt

 
.   Im makabren Umfeld des Handels mit Lebensversicherungen, dem Life Settlement-Geschäft, findet sich das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks mit den Staaten Connecticut, New York und Vermont, als es über die schiedsrechtliche Frage der Vernehmung Dritter auf Veranlassung eines Schiedstribunals zu entscheiden hat. Dieses Gericht stellt im Gegensatz zu anderen fest, dass eine solche Vernehmung unzulässig ist und verkündet sein heutiges Urteil am 25. November 2008 auf seiner Webseite:
Life Receivables Trust v. Syndicate 102 at Lloyd's of London, Az. 07-1197
Sonderlich makaber ist das Geschäft eigentlich nicht. Der Handel mit Lebensversicherungspolicen nimmt schon lange einen bedeutenden Platz im internationalen Investitionsgeschäft ein. Auch die hier erfasste Versicherung von Policen und Policenerwartungen über Lloyds-Syndikate stellt ein gefestigtes, wenn auch nicht immer erfolgreiches Investitionsmodell dar.




Urteile im vierten US-Bezirk

 
Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, erließ heute diese Urteile:
  1. 062050.P - Zuh v. Mukasey
  2. 064977.U - US v. Bryant
  3. 074735.U - US v. Welsh
  4. 074780.U - US v. Persing
  5. 081499.U - Sanders v. North Carolina State
  6. 081519.U - Brown v. Gonzales
  7. 081726.U - Hall v. North Carolina
  8. 081730.U - Neves v. Commissioner of Internal Revenue
  9. 081756.U - Murphy v. Circuit Court of Cabell County
  10. 081770.U - Phelps v. Commissioner of Internal Revenue
  11. 081924.U - Washington v. Burns
  12. 081925.U - Penland v. County of Spartanburg
  13. 082045.U - Kelley v. Saleeby
  14. 082051.U - Kelley v. St. Bartholomew"s Episcopal Church
  15. 084075.U - US v. Loving
  16. 084102.U - US v. Kebreau
  17. 084235.U - US v. Barba
  18. 084304.U - US v. Umberger
  19. 084348.U - US v. Benjamin







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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