• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 02. Dez. 2008

Notare abwimmeln  

.   Will der District of Columbia seine Notare verwirren, die ihre Amtzeit verlängern möchten? Die Regeln für Neueinsteiger ins Zwei-Dollar-Pro-Akt-Geschäft klingen verständlicher als diese Bestimmung für alte Hasen:2406 Reappointments
2406.1 When applying for reappointment, a notary public show is entitled under a commission and this chapter to charge fees shall submit a summary of his or her notary business for the three (3) months preceding the date of application for reappointment. 1 DC Code ch. 12 Notaries Public


Dienstag, den 02. Dez. 2008

Nix angelsächsisches Recht  

.   Netter, doch irreführender Ansatz: Angelsächsisches Recht. Nichts Einheitliches beispielsweise beim Wohnungssondereigentum. wo schon die Begriffe regional voneinander abweichen und die rechtlichen Ansätze unvergleichbar wirken:
Condominium is the legal term used in the United States and in most provinces of Canada. In Australia and the Canadian province of British Columbia it is referred to as strata title. … In England and Wales the equivalent is commonhold, a form of ownership introduced in 2004 and still uncommon in most places.
Sagt Wikipedia. Und das ist nur eine von vielen Uneinheitlichkeiten. Sollte eigentlich nicht unklarer sein als der Unterschied zwischen deutschem und österreichischem Besitz. Aber viele USA-Besucher übersehen die über 55 Rechtsordnungen in den USA und meinen, hier gälte angelsächsisches Recht. [US-Recht, Condominium, Wohnungssondereigentum]


Dienstag, den 02. Dez. 2008

Gedichte, Stalking, Steuern  

.   Ein Stalking-Vorwurf führt zur Hausdurchsuchung, diese zur Aufdeckung eines Online-Ladens, zum unversteuerten Einkommen von $1,25 Mio. und zur Gefängnisstrafe von 46 Monaten. Die unerwünschten Gedichte brachten eine getrennte Verurteilung. In Sachen United States of America v. Neil Stierhoff, Az. 08-1183, malt das Bundesberufungsgericht des ersten US-Bezirks am 1. Dezember 2008 die Vorgänge aus und bestätigt, dass die Suche nicht nur Gedichten galt und die Polizei steuerlich erhebliche Erkenntnisse an das Bundessteueramt Internal Revenue Service zur eigenen Strafverfolgung weiterreichen durfte.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.