CK • Washington. Die Finanzierung von Terroristen ist die Angriffsfläche des
Patriot Act und älterer amerikanischer Bundesgesetze. Machen sich Financiers auch zivilrechtlich als indirekte Störer haftbar, wenn sie einer Gruppe wie Hamas Gelder überweisen?
In Sachen
Stanley Boim v. Holy Land Foundation for Relief and Development et al., Az. 05-1815, legen die Richter des siebten Bundesberufungsgericht der USA am 3. Dezember 2008 auf 87 Seiten die Grundsätze des Rechts der unerlaubten Handlung,
Torts, in Verbindung mit Straftatbeständen dar, die zu einer Haftung der Financiers führen.
Eine ausgeprägte Mindermeinung entwickelt hingegen die These, dass die Mehrheit den Kausalitätsgrundsatz abschafft. Eine
secondary Liability gemäß
18 USC §2333(a) kann nach ihrer Auffassung nicht ohne eine Kausalverbindung zwischen Geldgeschäft und Terrortat vorliegen. Beide Begründungen sind lesenswert, von hochangesehenen Richtern verfasst und können den Laien schnell verwirren.
[US-Recht, unerlaubte Handlung, Tort, Kausalitaet, but for]