In Sachen Stanley Boim v. Holy Land Foundation for Relief and Development et al., Az. 05-1815, legen die Richter des siebten Bundesberufungsgericht der USA am 3. Dezember 2008 auf 87 Seiten die Grundsätze des Rechts der unerlaubten Handlung, Torts, in Verbindung mit Straftatbeständen dar, die zu einer Haftung der Financiers führen.
Eine ausgeprägte Mindermeinung entwickelt hingegen die These, dass die Mehrheit den Kausalitätsgrundsatz abschafft. Eine secondary Liability gemäß 18 USC §2333(a) kann nach ihrer Auffassung nicht ohne eine Kausalverbindung zwischen Geldgeschäft und Terrortat vorliegen. Beide Begründungen sind lesenswert, von hochangesehenen Richtern verfasst und können den Laien schnell verwirren.
Ihm fehlt die Aktivlegitimation, entschied am 3. Dezember 2008 das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in Sachen W.R. Huff Asset Management Co. LLC v. Deloitte & Touche LLP, Az. 06-1664. Ohne Aktieneigentum macht er keinen eigenen Anspruch geltend, und als Vertreter ist er nicht qualifiziert. Sein Attorney-in-fact-Bezug zu den Anlegern reicht nicht.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.