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Freitag, den 05. Dez. 2008

Französin gewinnt Million

 
.   Finger weg von Ausländern: Erst $313.000, dann noch $1 Mio. - die Geschworenen waren der Französin geneigt. Was die Jury der Übersetzerin zusprach, bröckelte bald wieder ab. Das Gericht kappte den Schadensersatz noch in der ersten Instanz auf knapp $700.000. Dann gingen sie und ihr ehemaliger amerikanischer Arbeitgeber in die Berufung.

Ist ein Schmerzensgeld für eine wegen einer Beförderung verfehlten Daueraufenthaltsberechtigung, Green Card, berechtigt? Schuldet der Arbeitgeber es, nachdem er den Antrag förderte? Das Bundesgerufungsgericht des zehnten US-Bezirks entschied am 3. Dezember 2008 weitgehend zu ihren Gunsten. In Sachen Isabelle DerKevorkian v. Lionbridge Technologies Inc. et al., Az. 07-1125, verdarb es US-Arbeitgebern den Geschmack an der Einstellung von Ausländern.

Insbesondere wird sich kein Unternehmen in Kenntnis dieses Urteils bemühen, einen Green Card-Erwerb für Ausländer aktiv zu unterstützen. Wird das Ziel aus einwanderungsrechtlichen Gründen verfehlt, kann der Arbeitgeber dem Ausländer Schadensersatz mit Schmerzensgeld schulden. Wer Ausländer beschäftigt, muss das 33-seitige Urteil lesen. Wer sie befördern und ihre Eingliederung fördern will, erst recht. [US-Recht, Green Card, Schadensersatz, Schmerzensgeld]




Urteile für den Bund

 
Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. Davis v. Dept. of Defense
  2. Kessler v. Office of Personnel Management
  3. Hainline v. Vanity Fair Inc.
  4. Bonk v. Merit Systems Protetion Board
  5. Johnson v. Office of Personnel Management
  6. The Procter and Gamble Co. v. Kraft Foods Global, Inc.
  7. Bivings v. Merit Systems Protetion Board
  8. Sumitomo Mitsubishi Silicon Corp. v. MEMC Electronic Materials Inc.
  9. Wallace v. U.S. Postal Service
  10. Frazier v. U.S.A.
  11. Tehrani v. Polar Electro
  12. Upshaw v. Dept. of Homeland Security
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.








CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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