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Montag, den 08. Dez. 2008

Urteile für den Bund

 
Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. Dean v. Consumer Product Safety Commission
  2. Takeda Chemical Industries Ltd. v. Mylan Laboratories Inc.
  3. Crawley v. Office of Personnel Management
  4. Mays v. Merit Systems Protection Board
  5. Crook v. Merit Systems Protection Board
  6. Pal v. Dept. of Commerce
  7. Martin v. Office of Personnel Management
  8. Climax Molybdenum Co. v. Molychem, LLC
  9. Milkovits v. Merit Systems Protection Board
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.





Phishers Steuerformular

 
.   Das Formular des US-Finanzamts sieht bestechend echt aus. Und wie falsch es doch sein muss! Die US-Behörden sammeln Steuerzahlendaten nicht über französche Webseiten. Und soweit sie Daten benötigen sollten, gehörigen einige des betrügerischen Formulars nicht zu von der IRS geforderten.

Betrugsindizien sind das Ausrufezeichen, der Bindestrich bei ip-address sowie die Formulierung der Wahrheitsmahnungen, die an ein fremdes Englisch erinnern und für deutsches Englisch typisch sind. Damit rechnet der Empfänger der Phisheremail schon, wenn er sie nicht als HTML und mit allen Headers gelesen hat. [US-Recht, Phishing, Steuerbetrug]







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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