• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 10. Dez. 2008

Mittwoch, den 10. Dez. 2008

Urteile im 3. Bezirk der USA  

Das Bundesberufungsgericht für Pennsylvania, Ohio, und New Jersey entschied heute:
Az.: 07-3726, Elly Gross et al. v. The German Foundation Industrial Initiative et al.: PDF-Datei


Mittwoch, den 10. Dez. 2008

Mittwoch, den 10. Dez. 2008

Super-VG Wort der USA  

.   Wenn Googles Digitalisierungsvergleich mit Autoren und Verlegern gerichtlich genehmigt wird, werden die USA eine zentrale Anlaufstelle für die Rechtevergabe an Büchern erhalten. Die Interessensvertretungen der Verfasser und Verleger, Authors Guild und Associate of American Publishers, werden den Aufsichtsrat des neuen Book Rights Registry zu gleichen Teilen besetzen.

Das Register ermöglicht Google den Vertrieb kopierter Bücher und die Ausschütung von Einnahmen. Die Zukunft des Registers malt Eriq Gardner in A Digital Power is Born in Book Publishing, IP Law and Business, Dez. 2008, 14. Es kann Lizenzen an andere Unternehmen mit Digitalisierungsambitionen verleihen. Verfasser können sich formularmäßig vertreten lassen.

Langfristig kann es sich in die Bedingungen von Verlagsverträgen einmischen, die gegenwärtig zwischen Verlagen und Verfassern verhandelt werden. Schließlich ermächtigt der Vergleich das Register zur Schlichtung. Damit würde seine Rolle bedeutend weiter gehen als die von ASCAP und BMI im Musikgeschäft. [US-Recht, Urheberrecht, Verlagsvertrag, Lizenzen]


Mittwoch, den 10. Dez. 2008






CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.