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Donnerstag, den 11. Dez. 2008

Sklaverei, Stiftung, Zinsen

 
.   Staat und Wirtschaft wollten Rechtsfrieden. Kläger wollten Wiedergutmachung. Zehn Milliarden wurden verspätet gezahlt, also werden die Berlin Accords vom 17. Juli 2000 zwischen Deutschland, den USA und sechs weiteren Souveränen, einer internationalen Organisation und zahlreichen Unternehmen in einer neuen Sammelklage unter die Lupe genommen.

Gewähren die Vereinbarungen den natürlichen Personen Ansprüche auf die Durchsetzung der Zinsvereinbarung gegen die Beklagten, einem Kreis deutscher Unternehmen? Das Instanzgericht wies die Klage ab, weil die Stiftungsverträge wie Staatsverträge zu prüfen sind und kein private Cause of Action einräumen.

Das Bundesberufungsgericht sieht die Zinsregelung im Joint Statement als staatsvertragsgleiche Regelung an. Die uneinheitliche Verwendung der Begriffe shall und will führt nicht zu einer Auftrennung von Bestimmungen: Rechteeinräumungen für die Beteiligten und solchen für andere Begünstige.

Die beklagten Unternehmen werden sich fragen, ob die Vereinbarungen hätten gründlicher formuliert werden können, um den neuen Klägern den Anlass zur Störung des angestrebten Rechtsfriedens zu nehmen. Doch in dieser Sache, Elly Gross et al. v. The German Foundation Industrial Initiative et al., Az. 07-3726, gewinnen sie am 10. Dezember 2008.

Auch in Zukunft werden Sammelklägeranwälte Willige finden, die trotz aller Sorgfalt in Verhandlungen und Formulierungen den Rechtsfrieden erneut angreifen lassen, bis das nächste Gericht nach enormem Aufwand entscheidet, dass sich Staaten zusammenfanden, um all-embracing and enduring legal peace zu garantieren.




Urteile im Wilden Westen

 
Des Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks im ehemaligen Wilden Westen der USA verkündete heute:
  1. United States v. Ford
  2. Vigil, Jr. v. Jones
  3. United States v. Riggs
  4. United States v. White
  5. United States of America v. Cheek
  6. Ellis v. Jones
  7. Cohen v. Winkelman
Der United States Court of Appeals for the Tenth Circuit ist örtlich für die Einzelstaaten Oklahoma, Kansas, Neumexiko, Colorado, Wyoming, Utah und die in Idaho und Montana liegenden Gegenden des Yellowstone Nationalparks zuständig.



Urteile für den Bund

 
Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. Ilor, LLC v. Google, Inc.
  2. McQueen v. Peake
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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