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Mittwoch, den 17. Dez. 2008

Mittwoch, den 17. Dez. 2008

Mittwoch, den 17. Dez. 2008

Mittwoch, den 17. Dez. 2008

Zukunft der NATO  

JW - Washington.   Dr. Karsten Voigt, Koordinator der Bundesregierung für deutsch-nordamerikanische Zusammenarbeit, sprach am 15. Dezember 2008 bei der Friedrich Naumann Foundation im Washingtoner Willard Hotel auch aus rechtlichem Blickwinkel über die Zukunft der NATO. Dr. Voigt betonte die Notwendigkeit einer stabilen Kooperation in der NATO von Deutschland und den USA auch vor dem Hintergrund der momentanen Finanzkrise.

Angesichts der aktuellen Diskussion um die Aufnahme Georgiens und der Ukraine in die NATO sowie des Krieges in Georgien war das Verhältnis der USA und Deutschland zu Russland Hauptgegenstand der Ausführungen. Der Redner begründete die Differenzen der USA und Deutschland in dieser Frage mit unterschiedlichen Auffassungen von Art. 5 NATO-Vertrag und mit der grundsätzlich verschiedenen Sichtweise auf Russland.

Er versuchte die Bedenken der Amerikaner zu entschärfen und zeigte eine historische Kontinuität Deutschlands in Bezug auf die Förderung Russlands auf. Russland ist Deutschlands wichtigster Osteuropa-Partner und die Bedeutung als Handelspartner und Energielieferant enorm. Voigt hält die Befürchtungen der USA für ängstlicher als geboten. Er hofft auf eine stabile und notwendige Kooperation - auch durch die Neuwahlen - zwischen USA und Deutschland, denn nur durch diese kann die Stabilität der NATO für die Zukunft gewährleistet werden.


Mittwoch, den 17. Dez. 2008

© 1913-2043 Renoir-Guino  

.   Wie lange währt der Urheberschutz für im Ausland geschaffene Skulpturen in den USA? Die Antwort hängt vom Leben der Schaffenden ebenso wie von der ©-Kennzeichnung und der Veröffentlichung der Werke ab.

In Sachen Societe Civile Succession Richard Guino v. Jean-Emmanuel Renoir, Az. 07-15582, legt das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks am 9. Dezember 2008 die Grundsätze des US-Urheberrechts bei französischen Skulpturen des Künstlers Renoir und seines Assistenten Guino dar.

Im Ergebnis kann ein unveröffentlichtes Werk nach neuem US-Recht und der Urheberrechtsrechtsprechung nicht endlos, sondern nur 70 Jahre länger als das Lebensende des letzten überlebenden Werkschaffenden geschützt werden. [US-Recht, Copyright, Skulptur, Renoir]


Mittwoch, den 17. Dez. 2008

Urteile im vierten US-Bezirk  

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, erließ heute diese Urteile:
  1. 082188.P - Palisades Collections LLC v. AT&T Mobility LLC
  2. 074812.U - US v. Powell
  3. 074703.U - US v. Espinosa
  4. 081648.U - Lin v. Mukasey
  5. 084134.U - US v. Burrell
  6. 084388.U - US v. Taste
  7. 084459.U - US v. Hughes
  8. 084537.U - US v. Miller
  9. 086976.U - Jarvis v. US
  10. 087269.U - Updike v. Johnson
  11. 087603.U - US v. Carringer
  12. 088146.U - Demos v. US







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.