Angesichts der aktuellen Diskussion um die Aufnahme Georgiens und der Ukraine in die NATO sowie des Krieges in Georgien war das Verhältnis der USA und Deutschland zu Russland Hauptgegenstand der Ausführungen. Der Redner begründete die Differenzen der USA und Deutschland in dieser Frage mit unterschiedlichen Auffassungen von Art. 5 NATO-Vertrag und mit der grundsätzlich verschiedenen Sichtweise auf Russland.
Er versuchte die Bedenken der Amerikaner zu entschärfen und zeigte eine historische Kontinuität Deutschlands in Bezug auf die Förderung Russlands auf. Russland ist Deutschlands wichtigster Osteuropa-Partner und die Bedeutung als Handelspartner und Energielieferant enorm. Voigt hält die Befürchtungen der USA für ängstlicher als geboten. Er hofft auf eine stabile und notwendige Kooperation - auch durch die Neuwahlen - zwischen USA und Deutschland, denn nur durch diese kann die Stabilität der NATO für die Zukunft gewährleistet werden.
In Sachen Societe Civile Succession Richard Guino v. Jean-Emmanuel Renoir, Az. 07-15582, legt das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks am 9. Dezember 2008 die Grundsätze des US-Urheberrechts bei französischen Skulpturen des Künstlers Renoir und seines Assistenten Guino dar.
Im Ergebnis kann ein unveröffentlichtes Werk nach neuem US-Recht und der Urheberrechtsrechtsprechung nicht endlos, sondern nur 70 Jahre länger als das Lebensende des letzten überlebenden Werkschaffenden geschützt werden.
- 082188.P - Palisades Collections LLC v. AT&T Mobility LLC
- 074812.U - US v. Powell
- 074703.U - US v. Espinosa
- 081648.U - Lin v. Mukasey
- 084134.U - US v. Burrell
- 084388.U - US v. Taste
- 084459.U - US v. Hughes
- 084537.U - US v. Miller
- 086976.U - Jarvis v. US
- 087269.U - Updike v. Johnson
- 087603.U - US v. Carringer
- 088146.U - Demos v. US
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.