AFNI kontaktierte die säumigen Kunden und verlangte neben dem offenen Betrag für Telefondienstleistungen eine Inkassogebühr. Das Gericht entschied, dass AFNI sich auf keine vertragliche oder gesetzliche Grundlage stützen kann. Für Inkassokosten muss der Schuldner nicht allein wegen seiner Zahlungssäumnis haften.
Diese Säumnis als Vertragsbruch begründet Ansprüche der Vertragsparteien untereinander. Der Vertragsbruch stellt nur unter strengen Voraussetzungen auch die Rechtsgrundlage für Inkassokosten eines Dritten dar.
Die Bestimmung in Handyverträgen, dass der Schuldner bei Zahlungsverzug alle Kosten des Anbieters zur Eintreibung trägt, begründet kein direktes und selbstständiges Forderungsrecht des Inkassounternehmens nach dem Forderungsverkauf.
Das Gericht entschied daher, dass AFNI mit Erhebung der Inkassogebühr den Fair Debt Collections Practice Act als Bundesgesetz verletzte. AFNIs Hinweis auf Bona Fide blieb fruchtlos. Auch ihr Hinweis, sich über die Gesetzeslage bei der American Creditor Association informiert zu haben, half nicht.