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Montag, den 22. Dez. 2008

Montag, den 22. Dez. 2008

Montag, den 22. Dez. 2008

Affiges AV Rating  

.   Die Reklame für Plaketten, mit denen der AV-eingestufte Attorney Mandanten seinen Wert beweisen soll, ernüchtert. AV bedeutet, dass der Anwalt höchsten Ansprüchen genügt. Warum dann noch eine Plakette an die Wand nageln?

Verletzt eine solche werbeträchtige Herausstellung nicht gerade die ethischen Anforderungen, die der Anwalt zu beherrschen bewiesen hat? Vielleicht sollte er auf seiner Hononarrechnung mit einem Aufkleber in Goldprägung anpreisen, dass er xy Jahre zugelassen ist. Eine Marktlücke für den AV-Prüfer. [US-Anwalt, Standesrecht, Anwaltsethik]







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.