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Mittwoch, den 24. Dez. 2008

Schmerzensgeld für Datenbruch

 
.   Die Aufhebung der Staatenimmunität ist eng auszulegen, doch einem Bankier gelang es am 10. November 2008, nach neun Jahren auch $100.000 Schmerzensgeld, nicht nur eine Auslagenerstattung als Schadensersatz für die rechtswidrige Offenlegung privater Daten nach dem bundesrechtlichen Privacy Act von einer staatlichen Stelle einzuklagen, da beide Schadensarten nach der Auffassung des Bundesberufungsgerichts des fünften Bezirks der USA in Sachen Gary G. Jacobs v. National Drug Intelligence Center, Az. 07-40776, von derselben Immunitätsschranke erfasst waren, die in ihrer Begrenzung auf actual Damages auch Schmerzensgeld umfassen kann.










CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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