Schmerzensgeld für Datenbruch
CK • Washington. Die Aufhebung der Staatenimmunität ist eng auszulegen, doch einem Bankier gelang es am 10. November 2008, nach neun Jahren auch $100.000 Schmerzensgeld, nicht nur eine Auslagenerstattung als Schadensersatz für die rechtswidrige Offenlegung privater Daten nach dem bundesrechtlichen Privacy Act von einer staatlichen Stelle einzuklagen, da beide Schadensarten nach der Auffassung des Bundesberufungsgerichts des fünften Bezirks der USA in Sachen Gary G. Jacobs v. National Drug Intelligence Center, Az. 07-40776, von derselben Immunitätsschranke erfasst waren, die in ihrer Begrenzung auf actual Damages auch Schmerzensgeld umfassen kann.