Zuvor verurteilte das Untergericht Perri und Plummer, die Anwaltskosten der beklagten Versicherung zu tragen, da sie eine völlig unbegründete Klage auf Auszahlung einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung eingereicht hatten.
Das Berufungsgericht führt in seiner Entscheidung aus, dass in derartigen Fällen eine Erstattung der Anwaltskosten nach §502(g)(1) ERISA möglich ist. Nur der obsiegenden Partei ist die Erstattung vorbehalten. Gleichzeitig weist es darauf hin, dass die Ausnahme eine umfassende Begründung und Angabe der gesetzlichen Grundlage erfordert. Da das Untergericht die gesetzlichen Vorschriften nicht in das Urteil aufnahm, handelte es ermessensfehlerhaft.