• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Sonntag, den 28. Dez. 2008

Anwaltskosten nach ERISA  

JW - Washington.   In Sachen Perri Lemon; James C. Plummer v. Liberty Life Assurance Company of Boston, Az. 07-20891, setzte sich das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA am 22. Dezember 2008 mit der ausnahmsweisen Erstattung der Anwaltskosten nach dem Employee Retirement Income Security Act of 1974 auseinander.

Zuvor verurteilte das Untergericht Perri und Plummer, die Anwaltskosten der beklagten Versicherung zu tragen, da sie eine völlig unbegründete Klage auf Auszahlung einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung eingereicht hatten.

Das Berufungsgericht führt in seiner Entscheidung aus, dass in derartigen Fällen eine Erstattung der Anwaltskosten nach §502(g)(1) ERISA möglich ist. Nur der obsiegenden Partei ist die Erstattung vorbehalten. Gleichzeitig weist es darauf hin, dass die Ausnahme eine umfassende Begründung und Angabe der gesetzlichen Grundlage erfordert. Da das Untergericht die gesetzlichen Vorschriften nicht in das Urteil aufnahm, handelte es ermessensfehlerhaft.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.