CK • Washington. Das Prozessrecht des Bundesberufungsgerichts des Bundesbezirks soll geändert werden. Der
United States Court of Appeals for the Federal Circuit wünscht nach
28 USC §2071(b)
Anmerkungen zu seinen Vorschlägen bis zum 16. Januar 2009. Für verfahrensunbeteiligte Verfasser von in Grundsatzfragen die Gerichte beratenden
Amicus Curiae-Schriftsätzen gibt es neu eingeführte Fristen. Diese Schriftsätze gestatten Interessierten, ein Gericht sachverständig über die Auswirkungen von Entscheidungen zu unterrichten, die über den vorliegenden Fall hinausgehen.
Weitere wichtige Änderungen betreffen die Begründung von Anträgen auf eine Gesamtsenatsberatung für Fälle, in denen die Präzendenzwirkung bindender Entscheidungen überdacht werden soll.
Manchen Leser rührt die Bitte, auf eingereichten Disketten das Textverarbeitungs- und Virenschutzprogramm zu bezeichnen.
[US-Recht, Prozessrecht, Amicus Curiae]