Zustellung ungerügt: Verzicht
CK • Washington. Eine komplexe Klage mit komplexen Fakten- und Rechtsfragen landet per Post in Europa. Der Beklagte schreibt dem Gericht ohne anwaltlichen Beistand, dass es wohl nicht zuständig sei.
Dies weist die Klage sua sponte nach Rule 12(b)(5) FRCP des US-Bundesprozessrechts wegen Zustellungsfehlern ab. Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks erkennt auf einen Fehler des Untergerichts. Ein Zustellungsfehler müsse konkret gerügt werden:
Sonst verliert der Beklagte die Einrede, entscheidet es am 29. Dezember 2008 in Sachen Hemispherix Biopharma, Inc. v. Johannesburg Consolidated Investments et al., Az. 05-14380.[US-Recht, Zustellung, Ruege, Einrede, Verzicht]
Dies weist die Klage sua sponte nach Rule 12(b)(5) FRCP des US-Bundesprozessrechts wegen Zustellungsfehlern ab. Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks erkennt auf einen Fehler des Untergerichts. Ein Zustellungsfehler müsse konkret gerügt werden:
Sonst verliert der Beklagte die Einrede, entscheidet es am 29. Dezember 2008 in Sachen Hemispherix Biopharma, Inc. v. Johannesburg Consolidated Investments et al., Az. 05-14380.