×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Montag, den 05. Jan. 2009

Schaden US-Embargos den USA?

 
.   US-Exportkontrollen kosten Unternehmen in den USA und im Ausland Millionen, wenn nicht gar Milliarden. Ohne die kostspielige Mitwirkung von Spezialisten im Ausfuhrkontroll- und Finanzembargorecht der USA sind viele internationale Transaktionen kaum denkbar.

Selbst wenn die Umsätze von Rechtsanwälten mit dieser Spezialisierung zur Gesamtwirtschaft beitragen - und bei Genehmigungs- und Untersuchungsverfahren ansehnliche Honorare von ausländischen Unternehmen in die USA bringen -, bleibt ein volkswirtschaftlicher Verlust, ganz abgesehen von verhinderten Ausfuhren aus den USA und Wiederausfuhren aus dem Ausland.

Aus diesem Blickwinkel ist die Verkündung des Exportkontrollamts im US-Wirtschaftsministerium vom 5. Januar 2009 bedeutsam. Das Amt will diese Auswirkungen untersuchen und lädt Interessierte ein, ihm bis zum 19. Februar 2009 entsprechende Daten einzureichen:
Request for Public Comments on the Effects of Export Controls on Decisions To Use or Not Use U.S.-Origin Parts and Components in Commercial Products and the Effects of Such Decisions, Bureau of Industry and Security, Federal Register, 5. Jan. 2009, Bd. 74, Heft 2, S. 263.
[US-Recht, Exportkontrollen, US-Genehmigung]









CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER