Selbst wenn die Umsätze von Rechtsanwälten mit dieser Spezialisierung zur Gesamtwirtschaft beitragen - und bei Genehmigungs- und Untersuchungsverfahren ansehnliche Honorare von ausländischen Unternehmen in die USA bringen -, bleibt ein volkswirtschaftlicher Verlust, ganz abgesehen von verhinderten Ausfuhren aus den USA und Wiederausfuhren aus dem Ausland.
Aus diesem Blickwinkel ist die Verkündung des Exportkontrollamts im US-Wirtschaftsministerium vom 5. Januar 2009 bedeutsam. Das Amt will diese Auswirkungen untersuchen und lädt Interessierte ein, ihm bis zum 19. Februar 2009 entsprechende Daten einzureichen:
Request for Public Comments on the Effects of Export Controls on Decisions To Use or Not Use U.S.-Origin Parts and Components in Commercial Products and the Effects of Such Decisions, Bureau of Industry and Security, Federal Register, 5. Jan. 2009, Bd. 74, Heft 2, S. 263.