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Freitag, den 09. Jan. 2009


Urteile für den Bund

 
Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. Zipwall v. Fastcap
  2. Apollo v. Peake
  3. Tokyo Keiso Company v. SMC
  4. Davis v. Dept. of the Treasury
  5. Evans v. MSPB
  6. Lazaro v. MSPB
  7. Bruce v. Dept. of Veterans Affairs
  8. Dooley v. Dept. of Veterans Affairs
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.



Ende des Vertragshändlervertrags

 
AK - Washington.   Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA entschied am 7. Januar 2009 in Edwin L. Edwards et. al. v. KIA Motors of America, Inc., Az. 06-14306, über die Anwendbarkeit einer zwischen den Parteien vereinbarten Haftungsfreistellung. Das Release Agreement entließ den Autohersteller aus allen seitens des Vertragshändlers gegen ihn bestehenden Ansprüchen zum Zeitpunkt der Vereinbarung.

Im Gegenzug gab KIA sein Einverständnis zum Verkauf des Autohauses durch den Vertragshändler, welches im ursprünglichen Franchisevertrag als Voraussetzung für einen Verkauf zwischen den Parteien festgelegt worden war.

In seiner Klage suchte der Vertragshändler Schadensersatz wegen Verletzung des Alabama Motor Vehicle Franchise Act und aus Ansprüchen nach Common Law. Die Ansprüche aus Common Law waren dabei unter anderem auf den Vorwurf des Betruges sowie die Nichtigkeit der Haftungsfreistellung wegen des wirtschaftlichen Ungleichgewichts der Parteien bei dessen Vereinbarung gestützt.

Da es sich bei dem Franchise Act um einzelstaatliches Recht von Alabama handelt, reichte das Gericht eine Vorlagefrage beim Alabama State Supreme Court über die Reichweite des Gesetzes ein. Dieser entschied, dass §8, 20-4 des Gesetzes zwar grundsätzlich Haftungsfreistellungen für Verhalten, dass einen Verstoß im Sinne des Franchise Act darstellt, aussschließt. Dies gelte aber nicht für einen Verzicht auf gegenwärtige und nicht in der Zukunft liegende Rechtsansprüche.

Dememtsprechend entschied das Berufungsgericht für die Gültigkeit der Haftungsfreistellung. Auch die Common Law-Ansprüche wies es ab, da sie nicht von den Ausnahmen erfasst seien, die in der gültigen Freistellungsregelung von den Parteien vereinbart worden seien.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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