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Donnerstag, den 15. Jan. 2009

Kopierer klemmen in Texas

 
KSt - Washington.   Das Bundesberufungsgericht des fünften US-Bezirks prüfte in seiner Entscheidung in Sachen Rafael Fernandez v. Ikon Office Solutions, Inc., Az. 08-50762, ob dem Kläger aufgrund einer Vertragsverletzung gegen die Beklagte ein Anspruch auf dreifachen Schadensersatz zusteht oder ob sich das Recht des Klägers auf einen Anspruch aus Vertragsrecht beschränkt.

Das erstinstanzliche Bundesgericht in Texas hatte die Klage auf Schadensersatz wegen unzuverlässiger Kopiergeräte, für deren Wartung die Beklagte unter Vertrag stand, mit der Begründung abgewiesen, dass sich der Kläger wegen der Vertragsverletzung nicht auf ein Sondergesetz, hier auf den Texas Deceptive Trade Practices - Consumer Protection Act, als das texanische UWG berufen kann, sondern seine Klage auf die Verletzung von Vertragsrecht stützen muss, da dieses als allgemeines Recht dem Sondergesetz vorgeht.

Die Berufung stimmte ihm am 13. Januar 2009 zu. Für einen auf Erfolgshonorarbasis arbeitenden Klägeranwalt wäre die Aussicht auf dreifachen Schadensersatz wirtschaftlich interessanter. Beim Vertragsanspruch gibt es nur den einfachen Schadensersatz, und Strafschadensersatz wie beim Torts-Anspruch gibt es im Vertragsverhältnis auch nicht.



Urteile für den Bund

 
Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. Patton v. National Aeronautics and Space Administration
  2. Boston Scientific Scimed, Inc. v. Cordis, Corp.
  3. Berry v. Merit Systems Protection Board
  4. Cartledge v. Office of Personnel Management
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, schräg gegenüber vom Weißen Haus in Washington, DC, ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.



Tax Agent auf Spur der Schamanen

 
.   Am 15. Januar 2009 sind die Estimated Tax Forms für Bund und Staat fällig - am 16. Januar kann Ihr Tax Agent Sie unter Druck setzen. Besuchen Sie die Amtseinführung Obamas? Denken Sie daran, dass die Agenten des Internal Revenue Service an der Paradestrecke in Washington ihre Büros haben.

Angesichts der Steuerprobleme des designierten Schatzministers der USA drängt sich dieses Drohszenario auf. Seit mehr als einem Jahrzehnt werden aus dieser Warte US-Steuerprogramme kritisiert - und das sind alle, - die dem US-Personal von internationalen Organisationen die vollständige Entrichtung der Steuern vereiteln, solange sie nicht die Normalfunktionen abstellen und sich als freiberufliche Schamanen ausgeben.

Dass der designierte Schatzminister sich nicht falsch deklarieren wollte - man denke an die Penalty of Perjury-Erklärung auf jedem US-Formular, die sehr wirksam die US-Gefängnisse füllen hilft, - ist verständlich. Wenn Timothy F. Geithner vom Kongress akzeptiert werden sollte, kann er als Chef der Steueragenten endlich ein gescheites Steuerformular entwickeln lassen.








CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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