Kopierer klemmen in Texas
KSt - Washington. Das Bundesberufungsgericht des fünften US-Bezirks prüfte in seiner Entscheidung in Sachen Rafael Fernandez v. Ikon Office Solutions, Inc., Az. 08-50762, ob dem Kläger aufgrund einer Vertragsverletzung gegen die Beklagte ein Anspruch auf dreifachen Schadensersatz zusteht oder ob sich das Recht des Klägers auf einen Anspruch aus Vertragsrecht beschränkt.
Das erstinstanzliche Bundesgericht in Texas hatte die Klage auf Schadensersatz wegen unzuverlässiger Kopiergeräte, für deren Wartung die Beklagte unter Vertrag stand, mit der Begründung abgewiesen, dass sich der Kläger wegen der Vertragsverletzung nicht auf ein Sondergesetz, hier auf den Texas Deceptive Trade Practices - Consumer Protection Act, als das texanische UWG berufen kann, sondern seine Klage auf die Verletzung von Vertragsrecht stützen muss, da dieses als allgemeines Recht dem Sondergesetz vorgeht.
Die Berufung stimmte ihm am 13. Januar 2009 zu. Für einen auf Erfolgshonorarbasis arbeitenden Klägeranwalt wäre die Aussicht auf dreifachen Schadensersatz wirtschaftlich interessanter. Beim Vertragsanspruch gibt es nur den einfachen Schadensersatz, und Strafschadensersatz wie beim Torts-Anspruch gibt es im Vertragsverhältnis auch nicht.
Das erstinstanzliche Bundesgericht in Texas hatte die Klage auf Schadensersatz wegen unzuverlässiger Kopiergeräte, für deren Wartung die Beklagte unter Vertrag stand, mit der Begründung abgewiesen, dass sich der Kläger wegen der Vertragsverletzung nicht auf ein Sondergesetz, hier auf den Texas Deceptive Trade Practices - Consumer Protection Act, als das texanische UWG berufen kann, sondern seine Klage auf die Verletzung von Vertragsrecht stützen muss, da dieses als allgemeines Recht dem Sondergesetz vorgeht.
Die Berufung stimmte ihm am 13. Januar 2009 zu. Für einen auf Erfolgshonorarbasis arbeitenden Klägeranwalt wäre die Aussicht auf dreifachen Schadensersatz wirtschaftlich interessanter. Beim Vertragsanspruch gibt es nur den einfachen Schadensersatz, und Strafschadensersatz wie beim Torts-Anspruch gibt es im Vertragsverhältnis auch nicht.