Das Interregnum des uneingeschworenen Präsidenten dauerte fünf Minuten. Die Verwalter der Webseite taten so, als ob der 20. Verfassungszusatz allein bestimmt, wer Präsident ist, und orientierten sich nicht am Eiderfordernis.
Das Interregnum des uneingeschworenen Präsidenten dauerte fünf Minuten. Die Verwalter der Webseite taten so, als ob der 20. Verfassungszusatz allein bestimmt, wer Präsident ist, und orientierten sich nicht am Eiderfordernis.
Der Vorgang auf der Westseite des Kapitols verzögert sich. Wird Amerika um 12 Uhr zwei Präsidenten haben? Oder gar keinen? Oder einen nicht eingeschworenen?
Eine definitive Antwort gibt es nicht. Mehrere Auffassungen liegen miteinander im Streit.
Vor allem muss Obama Barack den Eid nicht vor dem von ihm abgelehnten Vorsitzenden des Supreme Court ablegen. Nach Art.II(2) der Verfassung und historischer Praxis könnte er ihn auch vor seiner Schwiegermutter leisten, die wohl
I do solemnly swear (or affirm) that I will faithfully execute the Office of President of the United States, and will to the best of my Ability, preserve, protect and defend the Constitution of the United States.
Dabei hatte er gestern so einen guten Tag, als das Bundesgericht der Hauptstadt trotz des Feiertages eine Entscheidung zu seinen Gunsten in Sachen Citizens for Responsibility and Ethics in Washington et al. v. Richard B. Cheney et al., Az. 08-1548, verkündete.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.