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Dienstag, den 20. Jan. 2009

Recht auf Obama-Webseite

 
.   Während der Eid verhaspelt wird, wird die Webseite des Weißen Hauses auf Präsident Obama umgeschaltet. Die Ethikseite enthält ein umfassendes Transparenzpaket, das sowohl gesetzgeberische als auch exekutive Aufgaben enthält. Herausforderungen für Juristen finden sich bei vielen Themen der neuen Präsenz.

Das Interregnum des uneingeschworenen Präsidenten dauerte fünf Minuten. Die Verwalter der Webseite taten so, als ob der 20. Verfassungszusatz allein bestimmt, wer Präsident ist, und orientierten sich nicht am Eiderfordernis.



Verfassungskrise in 20 Minuten

 
.   Die Einschwörung von Barack Obama verzögert sich schon. In wenigen Minuten droht eine Verfassungskrise in Washington. Obama muss nach Art. II eingeschworen werden. Nach dem XX. Verfassungszusatz geht die Macht auf ihn um 12 Uhr über.

Der Vorgang auf der Westseite des Kapitols verzögert sich. Wird Amerika um 12 Uhr zwei Präsidenten haben? Oder gar keinen? Oder einen nicht eingeschworenen?

Eine definitive Antwort gibt es nicht. Mehrere Auffassungen liegen miteinander im Streit.



Einschwörung beginnt

 
.   Die Legislative, Exekutive und Judikative treffen sich gerade auf der Westseite des Kapitols zur Einschwörung vor Millionen, die in Eiseskälte seit gestern Nacht auf das Ereignis warten. Nach der Bundesverfassung der Vereinigten Staaten von Amerika ist das Spektakel nicht erforderlich.

Vor allem muss Obama Barack den Eid nicht vor dem von ihm abgelehnten Vorsitzenden des Supreme Court ablegen. Nach Art.II(2) der Verfassung und historischer Praxis könnte er ihn auch vor seiner Schwiegermutter leisten, die wohl gerade noch nicht im Weißen Haus beim Umzug hilft:
I do solemnly swear (or affirm) that I will faithfully execute the Office of President of the United States, and will to the best of my Ability, preserve, protect and defend the Constitution of the United States.



Cheney packt

 
.   Warum verletzt sich Dick Cheney beim Kistenpacken? Vertraut er seinem Personal keine Geheimunterlagen an? Will er noch etwas verschwinden lassen? An der Einschwörungsfeier für Barack Obama nimmt er im Rollstuhl teil.

Dabei hatte er gestern so einen guten Tag, als das Bundesgericht der Hauptstadt trotz des Feiertages eine Entscheidung zu seinen Gunsten in Sachen Citizens for Responsibility and Ethics in Washington et al. v. Richard B. Cheney et al., Az. 08-1548, verkündete.










CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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