Viele Unternehmen erkennen Klagen einfach an, andere wandern zu kleineren Kanzleien ab, die sich nicht auf die allergrößten Merger spezialisieren und dafür über Nacht 200 Angestellte zur Dokumentensichtung bereitstellen müssen, die in ruhigen Zeiten den Ertrag senken und die Gemeinkosten und damit die Rechnung für die Mandanten versalzen.
Viele Unternehmen erkennen Klagen einfach an, andere wandern zu kleineren Kanzleien ab, die sich nicht auf die allergrößten Merger spezialisieren und dafür über Nacht 200 Angestellte zur Dokumentensichtung bereitstellen müssen, die in ruhigen Zeiten den Ertrag senken und die Gemeinkosten und damit die Rechnung für die Mandanten versalzen.
Banken können Bundesbanken oder einzelstaatliche Banken sein, je nachdem, wer ihnen die Bankgenehmigung erteilt. Entsprechend sind die Aufsichtsbefugnisse geregelt. Der Bund kann sich kaum in einzelstaatliches Recht einmischen. Die Washington Post erörtert den bedenklichen Trend der Bundesbanken, ihre Bundeslizenzen gegen einzelstaatliche einzutauschen, mit Zahlen.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.