×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Montag, den 26. Jan. 2009

Kanzleischicksale in Rezession

 
.   Nicht nur Betrug oder Gier von Partnern, sondern auch die Rezession bringen US-Kanzleien zu Fall, erklärt das Wall Street Journal am 26. Januar 2009, S. A1. Nach der Besorgnis um ihre Schicksale zu Beginn des vergangenen Jahres, das mehrere Implosionen verzeichnete, folgt nun der Verlust von Mandaten und Honoraren in den teuersten Kanzleien, deren höhere Gemeinkosten und Gewinnerwartungen die Stundensätze für viele Mandanten unerschwinglich machen.

Viele Unternehmen erkennen Klagen einfach an, andere wandern zu kleineren Kanzleien ab, die sich nicht auf die allergrößten Merger spezialisieren und dafür über Nacht 200 Angestellte zur Dokumentensichtung bereitstellen müssen, die in ruhigen Zeiten den Ertrag senken und die Gemeinkosten und damit die Rechnung für die Mandanten versalzen.




US-Banken: Aufsicht? Nein, danke!

 
.   US-Banken schufen die Weltwirtschaftskrise. Jetzt verabschieden sie sich von der Bundesbankenaufsicht. Ihnen schmeckt die Idee, das Finanzsystem durch verschärfte Aufsicht zu stabilisieren, nicht.

Banken können Bundesbanken oder einzelstaatliche Banken sein, je nachdem, wer ihnen die Bankgenehmigung erteilt. Entsprechend sind die Aufsichtsbefugnisse geregelt. Der Bund kann sich kaum in einzelstaatliches Recht einmischen. Die Washington Post erörtert den bedenklichen Trend der Bundesbanken, ihre Bundeslizenzen gegen einzelstaatliche einzutauschen, mit Zahlen. [US-Recht, Bankrecht]








CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER