CK • Washington. Der Polizeichef las schockiert Texte der Polizistin auf dem dienstlichen Kommunikationsgerät. Sie verklagt die Stadt wegen des Eingriffs in ihre Privatsphäre und gewinnt. Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks bestätigt das Ergebnis.
Als die Geräte an die Polizisten verteilt wurden, entwickelte sich ein System, in dem die Polizisten für eine überdurchschnittliche Benutzung wegen der Vermutung bezahlten, sie sei privat, nicht dienstlich verursacht. Die Geräte und darauf gespeicherte Texte sah das Amt zur Prüfung nicht ein.
Das begründet, schreibt das Gericht in Sachen
Jerelyn Quon et al. v. Arch Wireless, Inc. et al., Az. 07-55282, am 27. Januar 2009, die berechtigte Erwartung der Polizisten auf den Schutz ihrer Privatsphäre: Der Chef darf nicht plötzlich die Texte lesen und wegen sexueller und sonstiger Inhalte Schlüsse ziehen.
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