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Freitag, den 30. Jan. 2009

USA Bewerbungsführer für Juristen

 
KSt - Washington.   In der JZ, 2/2009 S. 41, wird das baldige Erscheinen der völlig überarbeiteten Neuauflage des USA-Bewerbungsführers für Juristen von Clemens Kochinke und Stephan Wilske angekündigt. Am kommenden Montag soll das Werk aus den Druckmachinen rollen. Das Buch richtet sich an deutsche Juristen, insbesondere solche mit amerikanischem Master-Abschluss, die eine berufliche Erfahrung in den USA anstreben. Auch die Referendare, die während der Bearbeitung der Neuauflage bei Rechtsanwalt Kochinke in Washington tätig waren, wurden in den Entstehungsprozess des Buches miteinbezogen, lasen Korrektur und gaben kritische Kommentare zu den einzelnen Kapiteln des jetzt 240 Seiten umfassenden Werkes ab. Eine Besprechung der Neuauflage folgt, sobald das Werk erschienen ist.




Urteile im Südosten

 
.   Im Geschäft mit Lebensversicherungen besitzt für den Erwerber einer Police ihre Werthaltigkeit die größte Bedeutung. Das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks mit den Staaten Florida, Georgia und Alabama zeigt am 30. Januar 2009 diese Entscheidung auf seiner Webseite:
    American General Life v. Schoenthal Family LLC: 08-10749 PDF
Das Gericht bestätigt die Rechtmäßigkeit einer Vertragsaufhebung nach dem Todesfall des Versicherten wegen seiner Lügen zur Zeit des Vertragsschlusses. Normalerweise verlässt sich der Life Settlement-Erwerber darauf, dass die Police nach der zweijährigen Incontestibility Period werthaltig ist und bei Zahlung der Versicherungsbeiträge werthaltig bleibt. Der United States Court of Appeals for the Eleventh Circuit in Atlanta erlaubt es dem Versicherer, einen Strich durch diese Rechnung zu ziehen.



US-Urteile von heute

 
Das Bundesberufungsgericht in Washington, DC, - der U.S. Court of Appeals for the D.C. Circuit - verkündete heute diese Entscheidungen:
  1. Az. 07-1206: Northeast Beverage Corp. v. National Labor Relations Board
  2. Az. 07-5343: Consumers" Checkbook, Center for the Study of Services v. United States Department of Health and Human Services et al.
Die erste Entscheidung betrifft das Arbeitsrecht, die zweite den Freedom of Information Act im Zusammenhang mit der Offenlegung von ministeriellen Akten.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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