Steuerstreit beigelegt
CK • Washington. Ein Vergleich legt den internationalen Steuerstreit über die Besteuerung von Botschaftsgrundbesitz durch die Stadt New York bei, nachdem der Fall auch den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC beschäftigt hatte: Permanent Mission of India to the United Nations at al. v. City of New York, Az. 06-134. Darf die Stadt trotz der Steuerfreiheit nach Völkerrecht und dem Foreign Sovereign Immunities Act, einem Bundesgesetz der USA, Steuern bei nichtdiplomatischer Nutzung der Gebäude ausländischer Staaten erheben? Der Supreme Court schloss diese Property Taxes im Fall Indiens, der Mongolei und der Philippinen nicht aus. Jetzt lenkten die Philippinen, auch in Erwartung von Unterstützungszahlungen des US-Außenministeriums, ein.