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Sonntag, den 01. Febr. 2009

Gerichtsstands-Pakt unterzeichnet

 
.   Nahezu unbeachtet traten die USA einer wichtigen IPR-Vereinbarung bei. Am 19. Januar 2009 unterzeichneten sie das Haager Übereinkommen vom 30. Juni 2005 über Gerichts­standsver­einbarungen, für dessen Unterzeichnung in Europa sich Rolf Wagner in Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht, Jg. 73, Heft 1, Januar 2009, S. 100-149, stark macht.

Kurz vor dem Ablauf seiner Amtszeit unterzeichnete das Abkommen der von Präsident Bush eingesetzte Chefjurist im US-Außen­ministerium John Bellinger. Mit dem Beitritt im September 2007 ist Mexiko die erste Vertragspartei der Choice of Court Convention.

Die Übereinkunft kann das rechtliche Umfeld für vertragliche Gerichtsstands­klauseln stark verändern. Den USA wird die Anwendung der Forum Non Conveniens-Doktrin verboten, was für nichtamerikanische Parteien einen Schuss in den Fuß bedeuten kann. Daher ist bei der Vertragsgestaltung mit Bezug auf die USA in Zukunft auch dieses Überein­kommen zu beachten. [US-Recht, Vertragsgestaltung, Gerichtsstandsklausel,Haager Übereinkommen,Choice Courts]



Nigerienversuche im US-Gericht

 
.   Pharmaversuche eines US-Herstellers in Nigerien lösten eine Schadensersatzklage in den USA aus. Das New Yorker Bundesgericht wies sie aus zwei Gründen ab: Erstens sei das Alien Torts Statute, 28 USC §1350, zur Begründung der sachlichen Zuständigkeit unanwendbar. Zweitens sollten sich die Kläger zuerst an ein Gericht in Nigerien wenden; daher wurde das US-Verfahren nach dem Forum Non Conveniens-Grundsatz suspendiert.

Am 30. Januar 2009 entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks zugunsten der Kläger in Sachen Rabi Abdullahi v. Pfizer, Inc., Az. 05-4863. Das Verfahren wird im Instanzgericht fortgeführt.

Das Verbot im internationales Gewohnheitsrecht von Experimenten an Menschen ohne ihre Zustimmung wurde vom Untergericht im Sinne des ATS falsch verstanden, erklärt die Begründung unter Berufung auf die Nürnberger Prozesse. Zwischenzeitliche Änderungen in Nigerien führten zu einer Kommentierung des FNC-Grundsatzes. Das Gericht erörtert zudem das IPR des Staates Connecticut. [US-Recht, Forum Conveniens, FNC, Alien Torts, ATS, Nigerien]







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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