Gerichtsstands-Pakt unterzeichnet
CK • Washington. Nahezu unbeachtet traten die USA einer wichtigen IPR-Vereinbarung bei. Am 19. Januar 2009 unterzeichneten sie das Haager Übereinkommen vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen, für dessen Unterzeichnung in Europa sich Rolf Wagner in Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht, Jg. 73, Heft 1, Januar 2009, S. 100-149, stark macht.
Kurz vor dem Ablauf seiner Amtszeit unterzeichnete das Abkommen der von Präsident Bush eingesetzte Chefjurist im US-Außenministerium John Bellinger. Mit dem Beitritt im September 2007 ist Mexiko die erste Vertragspartei der Choice of Court Convention.
Die Übereinkunft kann das rechtliche Umfeld für vertragliche Gerichtsstandsklauseln stark verändern. Den USA wird die Anwendung der Forum Non Conveniens-Doktrin verboten, was für nichtamerikanische Parteien einen Schuss in den Fuß bedeuten kann. Daher ist bei der Vertragsgestaltung mit Bezug auf die USA in Zukunft auch dieses Übereinkommen zu beachten.[US-Recht, Vertragsgestaltung, Gerichtsstandsklausel,Haager Übereinkommen,Choice Courts]
Kurz vor dem Ablauf seiner Amtszeit unterzeichnete das Abkommen der von Präsident Bush eingesetzte Chefjurist im US-Außenministerium John Bellinger. Mit dem Beitritt im September 2007 ist Mexiko die erste Vertragspartei der Choice of Court Convention.
Die Übereinkunft kann das rechtliche Umfeld für vertragliche Gerichtsstandsklauseln stark verändern. Den USA wird die Anwendung der Forum Non Conveniens-Doktrin verboten, was für nichtamerikanische Parteien einen Schuss in den Fuß bedeuten kann. Daher ist bei der Vertragsgestaltung mit Bezug auf die USA in Zukunft auch dieses Übereinkommen zu beachten.