CK • Washington. Am Anfang steht die Schlüssigkeitsprüfung nach
Rule 12(b)(6) der
Federal Rules of Civil Procedure. Das weiß jeder
Law Student spätestens im zweiten Semester. In der
Praxis des US-Prozesses kann bis zu dieser Prüfung - ebenso wie zur Zuständigkeitsprüfung - viel teurer Aufwand erfolgt und viel Zeit vergangen sein.
Ein Beispiel für diesen Aufwand zeigt die veröffentlichte, leicht lesbare Begründung der als unveröffentlicht geltenden Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des vierten Bezirks in
John Herman v. William Lackey et al., Az. 07-2178, vom 4. Februar 2009.
Herman klagte aufgrund zahlreicher Anspruchsgrundlagen und vergaß selbst die zu Strafschadenersatz führenden unerlaubten Handlungen nicht:
tortious interference with contract, tortious interference with prospective economic advantage, and intentional infliction of emotional distress, aaO 3, die er mit einem Vertragsanspruch verband, was sich eigentlich beißt - und keine legte er schlüssig dar.
[US-Recht, Federal Rules, Abweisung, Schluessigkeit]