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Donnerstag, den 05. Febr. 2009


Rule 12(b)(6): Abweisung

 
.   Am Anfang steht die Schlüssigkeitsprüfung nach Rule 12(b)(6) der Federal Rules of Civil Procedure. Das weiß jeder Law Student spätestens im zweiten Semester. In der Praxis des US-Prozesses kann bis zu dieser Prüfung - ebenso wie zur Zuständigkeitsprüfung - viel teurer Aufwand erfolgt und viel Zeit vergangen sein.

Ein Beispiel für diesen Aufwand zeigt die veröffentlichte, leicht lesbare Begründung der als unveröffentlicht geltenden Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des vierten Bezirks in John Herman v. William Lackey et al., Az. 07-2178, vom 4. Februar 2009.

Herman klagte aufgrund zahlreicher Anspruchsgrundlagen und vergaß selbst die zu Strafschadenersatz führenden unerlaubten Handlungen nicht: tortious interference with contract, tortious interference with prospective economic advantage, and intentional infliction of emotional distress, aaO 3, die er mit einem Vertragsanspruch verband, was sich eigentlich beißt - und keine legte er schlüssig dar. [US-Recht, Federal Rules, Abweisung, Schluessigkeit]







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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