In diesem Spannungsfeld arbeitet das Bureau of Economic Analysis, das gerade seinen Entwurf für die nächste Datenerhebung ausländischer Unternehmensinvestitionen in den USA der Öffentlichkeit zur Kommentierung vorlegte.
Im Federal Register, Band 74, Heft 34, S. 8002-8004 erklärt es am 23. Februar 2009, dass es bestimmte Felder und Fragen im Formular im Formular BE-15 für die kommende Erhebung nach dem International Investment and Trade in Services Survey Act, 22 USC §3101, streicht oder beibehält. Jetzt liegt es an Anwälten, wie jedes Jahr für ihre Mandanten das Beste aus der Erhebung zu machen, vgl. Kochinke / Metzenthin, Datenerfassung ausländischer Investitionen in den USA und Meldepflichten für ausländische Anleger, RIW 1986, 31.