Einsturz und Revision
CK • Washington. Eine Einsturzhaftung erfordert nicht unbedingt den Einsturz eines versicherten Anwesens, und die Nichtzulassung zur Revision bedeutet keine Bestätigung des angefochtenen Urteils, erklärt das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks am 19. Februar 2009.
Bei der Auslegung einer unklaren Klausel einer Versicherungspolice gilt der Auslegungsgrundsatz, dass die Unkarheit gegen den Versicherer auszulegen ist, bestätigt es in Sachen Irma Dalton et al. v. Harleysville Worcester Mutual Insurance Cp. et al., Az. 07-3545.
Dieser Grundsatz gilt nicht nur im einzelstaatlichen Recht von New York, das hier Anwendung fand, sondern auch in anderen Staaten der USA. Policen anderer Versicherer verwenden eine klarere Vertragssprache, stellte das Gericht fest.[US-Recht, Prozessrecht, Versicherungsrecht ]
Bei der Auslegung einer unklaren Klausel einer Versicherungspolice gilt der Auslegungsgrundsatz, dass die Unkarheit gegen den Versicherer auszulegen ist, bestätigt es in Sachen Irma Dalton et al. v. Harleysville Worcester Mutual Insurance Cp. et al., Az. 07-3545.
Dieser Grundsatz gilt nicht nur im einzelstaatlichen Recht von New York, das hier Anwendung fand, sondern auch in anderen Staaten der USA. Policen anderer Versicherer verwenden eine klarere Vertragssprache, stellte das Gericht fest.