Bei der Auslegung einer unklaren Klausel einer Versicherungspolice gilt der Auslegungsgrundsatz, dass die Unkarheit gegen den Versicherer auszulegen ist, bestätigt es in Sachen Irma Dalton et al. v. Harleysville Worcester Mutual Insurance Cp. et al., Az. 07-3545.
Dieser Grundsatz gilt nicht nur im einzelstaatlichen Recht von New York, das hier Anwendung fand, sondern auch in anderen Staaten der USA. Policen anderer Versicherer verwenden eine klarere Vertragssprache, stellte das Gericht fest.