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Samstag, den 28. Febr. 2009

Vertragsende: Stecker raus  

.   Den Stecker ziehen, wenn man vom Vertrag die Nase voll hat: Das kann in die Hose gehen. Jedenfalls wenn auf dem Server Kundenkreditkarten des Auftraggebers treuhänderisch verwaltet werden, ihm der Server gehört und der Auftraggeber Datenverluste melden muss.

Da tröstet es nicht, dass der Auftraggeber nicht an seine Mega-Datensätze gelangt und der Umsatz auf Null sinkt. Und auch nicht, dass der Auftraggeber prüfen muss, ob der Secret Service, das FBI, die Verwaltungen der 50 Staaten sowie alle betroffenen Personen, deren Daten verwaltet werden, benachrichtigt wird.

Die Kostenlawine wird auf den Verursacher umgelegt. Die staatlichen Stellen werden ihn unter die Lupe nehmen. Dass der Aufftraggeber Anwaltskosten für die Bearbeitung der Sache nach über 50 Rechtsordnungen vorstrecken muss, sollte auch nicht schadenfroh machen, denn die werden beim Verursacher zurückgeholt.

Der kann sich nur überlegen, ob er die verschlüsselten Daten nicht zurückgibt, bevor die Disclosure-Lawine losrollt. Lektion für den Herrn der Daten: Selbst wenn die treuhänderische Verwaltung zulässig ist und der Knecht zuverlässig erscheint, muss man damit rechnen, dass er irgendwann durchdreht und den Stecker zieht.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.