Da tröstet es nicht, dass der Auftraggeber nicht an seine Mega-Datensätze gelangt und der Umsatz auf Null sinkt. Und auch nicht, dass der Auftraggeber prüfen muss, ob der Secret Service, das FBI, die Verwaltungen der 50 Staaten sowie alle betroffenen Personen, deren Daten verwaltet werden, benachrichtigt wird.
Die Kostenlawine wird auf den Verursacher umgelegt. Die staatlichen Stellen werden ihn unter die Lupe nehmen. Dass der Aufftraggeber Anwaltskosten für die Bearbeitung der Sache nach über 50 Rechtsordnungen vorstrecken muss, sollte auch nicht schadenfroh machen, denn die werden beim Verursacher zurückgeholt.
Der kann sich nur überlegen, ob er die verschlüsselten Daten nicht zurückgibt, bevor die Disclosure-Lawine losrollt. Lektion für den Herrn der Daten: Selbst wenn die treuhänderische Verwaltung zulässig ist und der Knecht zuverlässig erscheint, muss man damit rechnen, dass er irgendwann durchdreht und den Stecker zieht.