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Freitag, den 06. März 2009

Franchisenehmerschutz beendet

 
GW - Washington.   Im Spannungsfeld von Marken- und Franchiserecht entschied das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks am 4. März 2009, dass Volvo einen Franchise-Vertrag mit dem Vertragshändler FMS zu Recht kündigte, nachdem der Hersteller die Produktion des von Samsung übernommenen Baggermodells so stark verändert hatte, dass sie als Einstellung der Produktion gilt.

Nach dem Franchise-Recht von Maine kann die Beendigung eines Franchise-Vertrages nur aus wichtigem Grund erfolgen. Er kann im Auslaufenlassen der Produktion der Franchise-Ware bestehen. Nach Übernahme des Baggermodells von Samsung und der bestehenden Franchise-Verträge hatte Volvo mit einem Prozess der Volvoisierung zur Angleichung der Produktion an Volvos Modelle begonnen. Volvo hatte auch nicht Samsungs Marke oder Handelsname übernommen. Da die Änderungen erheblich waren, nahm das Gericht in Sachen FMS, Inc. v. Volvo Construction Equipment North America, Inc., Az. 07-1896, an, dass es sich nicht um eine Fortsetzung der Produktion der bisherigen Ware handelt.

Sinn und Zweck der Regelungen des Franchise-Rechts von Maine liegt darin, den Franchisenehmer, der Zeit und Geld in den Aufbau einer Marke in seinem Vertragsgebiet investiert, nicht dadurch zu benachteiligen, dass der Franchisegeber den Vertrag plötzlich beendet, wenn der Ruf der Marke etabliert ist und er so ohne eigene Anstrengungen und damit in ungerechtfertigter Weise die Früchte der Investition ernten kann. Da Volvo jedoch ein neues Produkt entwickelte, musste das Gericht dieser Gefahr nicht entgegenwirken.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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