Im Ausland verleumdet
CK • Washington. Eine Diffamierungs- und Schmerzensgeldklage vor dem US-Gericht gegen Nokia geht aus wie das Hornberger Schießen. Nokia Schweden unterliegt nicht der US-Gerichtsbarkeit: Sie tat nichts im Forumstaat. Daher fehlt die specific jurisdiction. Gegen Nokia USA war die Rechtsgrundlage für eine absichtliche Zufügung emotionaler Schäden unhaltbar.
Die restlichen Ansprüche, auch gegen die finnische Mutter gerichtet, verwarfen die Zivilgeschworenen der Jury. In Sachen Alexander Jourjine v. Nokia Corp. et al., Az. 07-2678, bestätigte das Bundesberufungsgericht des ersten US-Bezirks am 6. März 2009 mit einer knappen einleuchtenden Begründung das Ergebnis.[US-Recht, Verleumdung, Gerichtsbarkeit, Jurisdiction]
Die restlichen Ansprüche, auch gegen die finnische Mutter gerichtet, verwarfen die Zivilgeschworenen der Jury. In Sachen Alexander Jourjine v. Nokia Corp. et al., Az. 07-2678, bestätigte das Bundesberufungsgericht des ersten US-Bezirks am 6. März 2009 mit einer knappen einleuchtenden Begründung das Ergebnis.