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Dienstag, den 10. März 2009

IP bedroht, EV verneint

 
.   Die vierte Säule des amerikanischen IP-Rechts bildet das Geschäftsgeheimnis, Trade Secret, das den Kern des Urteils in Sachen Faiveley Transport Malmo AB v. Wabtec Corp., Az. 08-5126, bildet und im US-Recht weit umfassenderen Schutz als im deutschen Recht genießt.

Die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des zweiten Bezirks vom 9. März 2009 betrifft die Weiterverwendung einer Bremsentechnik für die New Yorker U-Bahn durch einen Lizenznehmer nach der Beendigung des Vertrages zur Einräumung des Verwertungsrechts.

Das Gericht weist den Antrag auf ein Injunction-Nutzungs- und Weitergabeverbot zurück, nachdem es alle Merkmale des Trade Secret und der Injunction durchprüft. Dabei vermisst es das zwingende Gefahrenmerkmal irreparable Harm. Ohne drohenden unersetzlichen Schaden gibt es keine einstweilige Verfügung. Ein möglicher Geldausgleich kommt diesem Schaden nicht gleich. [US-Recht,Trade Secret, Injunction, Harm]




Urteile für den Bund

 
Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. Wolfchild v. U.S.
  2. MPT, Inc. v. U.S. Marathon Labels, Inc.
  3. Digital Impact, Inc. v. Bigfoot Interactive, Inc.
  4. Kinslow v. Dept. of the Treasury
  5. Wright v. U.S. Postal Service
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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