Heute gilt US-Recht in den Marianen, und Landklagen gehen direkt an den örtlichen Supreme Court, wie ein Beispielsfall belegt, über den die dortige Zeitung Saipan Tribune morgen berichtet, der hier jedoch wegen der internationalen Datumsgrenze heute abrufbar ist.
Heute gilt US-Recht in den Marianen, und Landklagen gehen direkt an den örtlichen Supreme Court, wie ein Beispielsfall belegt, über den die dortige Zeitung Saipan Tribune morgen berichtet, der hier jedoch wegen der internationalen Datumsgrenze heute abrufbar ist.
Die Bonuszahlungen erregen das größte Ärgernis und werden von Präsident Obama und dem Kongress aufgegriffen. Vertrag oder nicht, solche Zahlungen an Bankrotteure sind moralisch unvertretbar, heißt es.
Verträge sind zum Brechen da, verkündet ein Juraprofessor im Radio. Anders als in Deutschland gibt es noch keine konkreten Vorstellungen von rechtlichen Ansätzen.
- MCCOY V. CHASE MANHATTAN BANK
- MARTINEZ-MADERA V. HOLDER
- GRIFFIN V. WARDROBE
- USA V. MAYER
- TROUT UNLIMITED V. D. ROBERT LOHN
- WHEATON V. OWCP
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.