Sie wehrte sich mit einer weiteren Klage nach dem Stored Communications Act, 18 USC §2707(a), gegen den rechtswidrigen EMailzugriff. Sie gewann $25.000 als Schadensersatz und $25.000 als Strafschadensersatz. Das mittlerweile konkursreife Unternehmen legte Berufung ein.
Das Bundesberufungsgericht des vierten US-Bezirks erklärt ausführlich die Grundlagen der Schadensersatzregelungen in Sachen Bonnie Van Alstyne v. Electronic Scriptorium Ltd. et al., Az. 07-1892. Insbesondere stellt es am 18. März 2009 fest, dass Schadensersatz einen Schaden voraussetzt, - den das Instanzgericht nun ermitteln muss, - und Strafschadensersatz nicht.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.