×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 19. März 2009


Privatpost im Betrieb: Liebe macht blind

 
.   Nachdem sich eine Freiberuflerin und ein Unternehmer nicht auf eine Liebschaft einigten und später ein Vertragsverhältnis auflösten, griff der Unternehmer ins private EMailkonto der ehemaligen Hilfe. Doppelt blind gab er ihre EMailpost als Beweismaterial dem das Unternehmen gegen eine Klage vertretenden Anwalt, die die Ex-Kollegin wegen eines belästigenden Arbeitsklimas erhoben hatte.

Sie wehrte sich mit einer weiteren Klage nach dem Stored Communications Act, 18 USC §2707(a), gegen den rechtswidrigen EMailzugriff. Sie gewann $25.000 als Schadensersatz und $25.000 als Strafschadensersatz. Das mittlerweile konkursreife Unternehmen legte Berufung ein.

Das Bundesberufungsgericht des vierten US-Bezirks erklärt ausführlich die Grundlagen der Schadensersatzregelungen in Sachen Bonnie Van Alstyne v. Electronic Scriptorium Ltd. et al., Az. 07-1892. Insbesondere stellt es am 18. März 2009 fest, dass Schadensersatz einen Schaden voraussetzt, - den das Instanzgericht nun ermitteln muss, - und Strafschadensersatz nicht. [US-Recht, Privatemail, Mailzugriff, Schadensersatz]







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER