CK • Washington. Nachdem sich eine Freiberuflerin und ein Unternehmer nicht auf eine Liebschaft einigten und später ein Vertragsverhältnis auflösten, griff der Unternehmer ins private EMailkonto der ehemaligen Hilfe. Doppelt blind gab er ihre EMailpost als Beweismaterial dem das Unternehmen gegen eine Klage vertretenden Anwalt, die die Ex-Kollegin wegen eines belästigenden Arbeitsklimas erhoben hatte.
Sie wehrte sich mit einer weiteren Klage nach dem
Stored Communications Act, 18 USC §2707(a), gegen den rechtswidrigen EMailzugriff. Sie gewann $25.000 als Schadensersatz und $25.000 als Strafschadensersatz. Das mittlerweile konkursreife Unternehmen legte Berufung ein.
Das Bundesberufungsgericht des vierten US-Bezirks erklärt ausführlich die Grundlagen der Schadensersatzregelungen in Sachen
Bonnie Van Alstyne v. Electronic Scriptorium Ltd. et al., Az. 07-1892. Insbesondere stellt es am 18. März 2009 fest, dass Schadensersatz einen Schaden voraussetzt, - den das Instanzgericht nun ermitteln muss, - und Strafschadensersatz nicht.
[US-Recht, Privatemail, Mailzugriff, Schadensersatz]