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Montag, den 23. März 2009

20 Jahre danach: Schwarze Liste

 
.   1985 verschärften die USA ihre Exportkontrollregelungen für drastisch. Computerhard- und Software waren zentrale Themen. Stößt man überraschend auf den eigenen 20 Jahre alten Bericht USA verschaffen sich über die Schwarze Liste Respekt, Computerwoche 20/1989, fallen nur wenige Unterschiede zu heute auf.

Das Internet hat die Wissenskontrolle erschwert und neue einschränkende Interpretationen produziert. Damalige Hochleistungsrechner sind jetzt nicht mehr der Rede wert. Bei der Verschlüsselungskontrolle hat sich Einiges getan; sie kann selbst die Freigabe neuer Betriebssystemversionen verzögern.

Die Genehmigungsverfahren für den internationalen Verkehr mit Dokumenten im Satellitengeschäft, beispielsweise die Vorlage in Schiedsverfahren und Prozessen im Ausland, bilden für Anwälte ein unglaublich einträgliches Geschäft. Doch sonst: Nichts grundlegend Neues im Westen. [US-Recht, Ausfuhrkontrollrecht, Wiederausfuhren]







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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