Auch Anwälte können sich glücklich schätzen. Sie wissen aus Erfahrung, dass Mandanten, die sich an Muster oder Rechtssoftware gewagt haben, gute Fragen stellen und aufgrund der Vorbereitung bessere Mandanten sein können.
Und dann gibt es natürlich die Fälle, in denen die Verwendung von Mustern zu teuren Problemen führt, die erst recht zum Termin beim Anwalts zwingen. Kritik an Selbstversuchen sollte daher nicht aus der Anwaltschaft kommen.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.