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Samstag, den 28. März 2009

Tag des Passes

 
.   Hurra, Passport Day! Der Bürger wird heute auf die Bedeutung des Passes aufmerksam gemacht. Seit Amerikaner bei der Rückkehr in ihr Land einen Pass zeigen müssen, ist das Interesse an Pässen gestiegen. Das Bundespassamt - eine Stelle im US-Außenministerium in Washington, DC, hat wegen der Wirtschaftskrise weniger Andrang und nutzt die Zeit zu einem Passport Day.

Mit Werbung wird der Bürger animiert, sein Passamt kennenzulernen, das heute ausnahmeweise geöffnet wird. An den meisten Orten gibt es kein Passamt, sondern nur eine Antragsannahmestelle, das Passport Acceptance Office, meist das Postamt.



Fabrik diffamiert, Präsident immun

 
AK - Washington.   Entscheidungen des Präsidenten in seiner Rolle als Oberbefehlshaber der Streitkräfte unterliegen nicht der gerichtlichen Uüberprüfung, bestätigte das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks am 27. März 2009.

Die Kläger in El-Shifa Pharmaceutical Industries Company et. al. v. United States of America, Az: 07-5174, hatten wegen Zerstörung einer Medikamentenfabrik im Sudan im Jahre 1998 in Folge der Bombenanschläge auf US-Botschaften in Kenia und Tansania geklagt. Sie behaupteten unter anderem defamatorische Stellungnahmen seitens der amerikanischen Regierung, die den Angriff auf die Fabrik mit der dortigen Herstellung chemischer Kampfstoffe, finanziert von AL Qaeda, rechtfertigten.

Weder dieser noch andere nach dem Federal Torts Claims Act und customary international Law vorgebrachten Ansprüche seien jedoch justiziabel, entschied der United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit mit Hinweis auf ihre untrennbare Verbindung mit der originär exekutiven Entscheidung, den Militärschlag durchzuführen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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