Keine Klasse gegen Funkfirma
CK • Washington. Verkäufer von T-Mobile-Telefonabonnements stellen keine Klasse dar, die gemeinsam durch einen Kläger vertreten das Funkunternehmen verklagen dürfen, entschied das Bundesberufungsgericht des elften US-Bundesbezirks am 7. März 2009.
In Sachen Henry Vega v. T-Mobile USA, Inc., Az. 07-13864, behauptet der Kläger, die Gesellschaft habe ihre Kommissionsklauseln für Mobilverträge verletzt und sich bei im Voraus bezahlten Abonnements ungerechtfertigt an ihren Verkäufern bereichert, indem sie Kommissionen stornierte, wenn Kunden den Dienst bezahlten, jedoch 90 Tage nicht nutzten.
Das Untergericht hatte die Klasse anerkannt. Das Berufungsgericht hält die Klage für unklar und die Erfordernisse für eine Sammelklage nicht gegeben, wie es ausführlich begründet.
In Sachen Henry Vega v. T-Mobile USA, Inc., Az. 07-13864, behauptet der Kläger, die Gesellschaft habe ihre Kommissionsklauseln für Mobilverträge verletzt und sich bei im Voraus bezahlten Abonnements ungerechtfertigt an ihren Verkäufern bereichert, indem sie Kommissionen stornierte, wenn Kunden den Dienst bezahlten, jedoch 90 Tage nicht nutzten.
Das Untergericht hatte die Klasse anerkannt. Das Berufungsgericht hält die Klage für unklar und die Erfordernisse für eine Sammelklage nicht gegeben, wie es ausführlich begründet.