Dieser antwortet dem Online-Händler mit einer Unterlassungsklage nach dem Bundesmarkenrecht der USA, Lanham Act, und gewinnt eine einstweilige Verfügung. Am 9. April 2009 bestätigt sie das Bundesberufungsgericht des zehnten US-Bezirks in Sachen Beltronics USA, Inc. v. Midwest Inventory Distribution, LLC et al., Az. 07-3340.
Zwar wirkt der Markenschutz nicht über den ersten Verkauf hinaus, doch gilt der First Sale-Grundsatz nicht bei einer Veränderung durch auf den reinen Handel beschränkte Zwischenhändler. Der Verlust der Garantie durch den Etikettenschwindel stellt eine nichtphysische Veränderung dar, die den durch das Markenrecht geschützten Goodwill des Herstellers beeinträchtigt.