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Montag, den 13. April 2009

Strategie kein Trade Secret

 
.   Die vierte Säule des amerikanischen IP-Rechts bildet das Trade Secret zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Es beruht auf einzelstaatlichem Recht und schützt in den USA viel mehr als sein Pendant im deutschen Recht.

In Sachen CQ Inc. v. TXU Mining Company LP, Az. 07-11134, stellt das Bundesberufungsgericht des fünften US-Bezirks am 9. April 2009 fest, dass Strategien, so nützlich sie sein mögen und soviel Erfahrung in ihre Entwicklung eingeflossen sein mag, kein Trade Secret darstellen.








CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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