Vertragsbruch kein Unfallschaden
CK • Washington. Eine Vertragsverletzung stellt im Sinne eines allgemeinen Unternehmensversicherungsdeckungsschutzes kein Schadensereignis, Occurrence, dar, bestätigte das Bundesberufungsgericht des dritten US-Bezirks in Philadelphia am 14. April 2009. In Sachen Nationwide Mutual Insurance Company v. CPB International Inc. et al., Az. 04-4772, stritten sich die Vertragsparteien um Warenlieferungen, den die zugesicherten Eigenschaften fehlten. Dies deckt die Commercial General Liability-Police nicht, erklärte das Gericht mit einer lesenswerten Begründung.