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Mittwoch, den 15. April 2009

Vertragsbruch kein Unfallschaden

 
.   Eine Vertrags­verletzung stellt im Sinne eines allgemeinen Unternehmens­versicherungs­deckungs­schutzes kein Schadens­ereignis, Occurrence, dar, bestätigte das Bundes­berufungs­gericht des dritten US-Bezirks in Philadelphia am 14. April 2009. In Sachen Nation­wide Mutual Insurance Company v. CPB International Inc. et al., Az. 04-4772, stritten sich die Vertragsparteien um Warenlieferungen, den die zugesich­erten Eigenschaften fehlten. Dies deckt die Commercial General Liability-Police nicht, erklärte das Gericht mit einer lesens­werten Begründung.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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