Dem Rechtsstreit liegt die Beurteilung von zeitweise rechtmäßigen, steuermindernden LILO-Lease-Back-Geschäften zugrunde. Diese führte zu einer Forderung der Kanzlei auf Offenlegung von Akten des Bundessteueramts im Washingtoner Schatzamt nach dem Freedom of Information Act und die in den Akten enthaltenen Vergleichsquoten des Amts bei der Verfolgung von Steuerhinterziehern.
Selbst wenn LILO-Konstrukte im Jahre 2004 illegal wurden und damit die Offenlegung der Methoden nicht zum Rechtsbruch einlädt, besteht die Gefahr, dass Kanzleien sich bei der Beratung von Mandanten in rechtliche Grauzonen begeben, die ein Umgehungsrisiko in sich bergen, argumentiert das Gericht. Der Staat sei nicht verpflichtet, durch Offenlegung seiner Akten dieses Risiko zu fördern, zumal auch Steuerhinterziehungsverfahren durch die Offenlegung amtlicher Praktiken und Strategien beeinträchtigt würden.